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Stadtstaat

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Ein '''Stadtstaat''' ist im Gegensatz zum Flächenstaat ein Staat, der nur das Gebiet einer Stadt (und ggf. ihr engeres Umland) umfasst. Es kann sich dabei um einen Souveränität souveränen Staat oder um einen Gliedstaat innerhalb eines Föderalismus Bundesstaates handeln. Städte in Einheitsstaaten sind jedoch in keinem Fall Stadtstaaten, auch wenn sie Verwaltungseinheiten oberhalb der Kommune kommunalen Ebene gleichgestellt sind, da in Einheitsstaaten ''Definition per definitionem'' keine Gliedstaaten existieren. Historische Stadtstaaten stehen am Anfang der Zivilisation in Mesopotamien. Diese Form fand in der Folge Ausbreitung unter anderem in Phönizier Phönizien und nach Griechenland. Die griechische Polis wurde zum klassischen Begriff für den antiken Stadtstaat. Stadtstaaten im Mittelalter waren etwa die großen Stadtrepubliken im heutigen Italien und Russland (unter anderem Venedig, Florenz oder Genua in Italien und Nowgorod und Pskow in Russland) und die Freie Reichsstadt Freien Reichsstädte im Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, wie Nürnberg, Straßburg oder Frankfurt am Main. Auch viele Schweizer Kanton (Schweiz) Kantone gingen aus Stadtstaaten hervor. Nach dem Wiener Kongress 1815 gab es im Deutscher Bund Deutschen Bund noch vier Stadtstaaten: Bremen (Land) Bremen, Freie Stadt Frankfurt (am Main), Hamburg und Lübeck, sowie direkt angrenzend zum Deutschen Bund die polnischsprachige Republik Krakau, die 31 Jahre später durch Österreich annektiert wurde. Frankfurt wurde 1866 von Preußen annektiert, Lübeck fiel 1937 der Ausdehnung Preußens zum Opfer. Berlin wurde nach dem Zweiter Weltkrieg Zweiten Weltkrieg durch das Besatzungsstatut bis zur Deutsche Wiedervereinigung Wiedervereinigung 1990 geteilt, Berlin (West) war somit komplett von der Deutsche Demokratische Republik DDR umgeben und hatte als Stadtstaat einen Sonderstatus. Es war nicht offizieller Bestandteil der BRD, wurde aber weitgehend so behandelt. Berlin als Ganzes stand eigentlich bis 1990 unter dem so genannten "Vier-Mächte-Status" und war in der Rechtsprechung beeinflusst durch die Besatzungsmächte.

Gegenwart
In der Deutschland Bundesrepublik Deutschland gibt es heute drei Stadtstaaten, die als Städte gleichzeitig den Status eines Bundesland (Deutschland) Bundeslandes haben: Berlin, Hamburg und Bremen. Die "Freie Hansestadt Bremen (Land) Bremen" ist ein Sonderfall, da sie aus zwei räumlich voneinander getrennten Städten (Bremen und Bremerhaven) besteht. Die Stadtstaaten (inklusive Bremen) sind als Länder auch im Bundesrat (Deutschland) Bundesrat vertreten und nehmen am Länderfinanzausgleich Finanzausgleich des Bundes und der Länder teil, wo sie das so genannte "Stadtstaatenprivileg" genießen, das besagt, dass Stadtstaaten aufgrund ihrer höheren Ausgaben pro Einwohner mehr Geld pro Einwohner aus dem Länderfinanzausgleich erhalten als die Flächenstaaten. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind verwaltungstechnisch sowohl als Kreisfreie Stadt kreisfreie Städte als auch als Bundesland anzusehen, die "Freie Hansestadt Bremen" umfasst die beiden kreisfreien Städte Bremen und Bremerhaven. Für die deutschen Stadtstaaten wurde in der Vergangenheit immer wieder die Möglichkeit einer Fusion mit angrenzenden Ländern diskutiert, z.B. Bremen mit Niedersachsen, Hamburg mit Schleswig-Holstein und Berlin mit Brandenburg. Für Berlin und Brandenburg wird diese erneut diskutiert, obwohl ein Fusionsvertrag beim Volksentscheid 1996 in Brandenburg die Mindestzustimmung von 25% der Wahlberechtigten (Quorum (Politik) Quorum) erreichte (60% der Abstimmenden lehnten ihn ab). In Österreich, Mexiko und Belgien sind Wien, Mexiko-Stadt und Hauptstadtregion Brüssel Brüssel ebenfalls Stadtstaaten, wobei die Hauptstadtregion Brüssel aus mehreren selbständigen Gemeinden besteht. In der Schweiz werden die Kantone Basel-Stadt und Kanton Genf Genf oft als Stadtstaaten angesehen. In beiden bestehen jedoch neben der namensgebenden Kantonshauptstadt noch weitere, kleinere Gemeinden, die in der Praxis oft mit der Metropole zu einer Agglomeration zusammengewachsen sind. Souveräne Stadtstaaten: Monaco, Singapur und Vatikanstadt Nichtsouveräne Stadtstaaten: Gibraltar Stadtstaaten sind häufig Enklaven und dadurch ausschließlich über ein Land erreichbar. Kategorie:Politische Geographie ar:دولة مدينة da:Bystat en:City-state eo:UrboÅ?tato es:Ciudad estado et:Linnriik fi:Kaupunkivaltio fr:Cité-État gl:Cidade-estado he:עיר מדינה id:Negara kota is:Borgríki it:Città-stato ja:都市国家 ko:ë?„시 êµ­ê°€ nl:Stadstaat nn:Bystat no:Bystat pl:Wolne miasto pt:Cidade-Estado ru:Город-гоÑ?ударÑ?тво sv:Stadsstat sw:Dola-mji uk:МіÑ?то-держава vec:Zsità-stato

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[Der Artikel zu Stadtstaat stammt aus dem Nachschlagewerk Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Dort findet sich neben einer Übersicht der Autoren die Möglichkeit, den Original-Text des Artikels Stadtstaat zu editieren.
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