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Spareinlage
*** Shopping-Tipp: Spareinlage
'''Spareinlagen''' sind Einlagen bei Kreditinstituten.
Formen
Formen von Spareinlagen (ohne Garantie der Vollständigkeit) sind:
* Sparbuch
* Sparbrief
* Vermögenswirksamer Sparvertrag
* Prämiensparen
* Sparplan Sparpläne
Rechtliche Lage in Deutschland
In Deutschland regelt § 21 Abs. 4 Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute (RechKredV) die Definition von Spareinlagen. Hiernach sind Spareinlagen unbefristet angenommene Einlagen, die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind. Über das Guthaben muss eine Urkunde (z. B. ein Sparbuch) ausgestellt werden. Weiterhin dürfen sie nicht von vornherein befristet sein, müssen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten aufweisen und nur natürliche Personen, Personenzusammenschlüsse, gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts dürfen Gläubiger sein. Spareinlagen werden nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken oder es handelt sich bei den von diesen Unternehmen angenommenen Geldern um Kaution Mietkautionen.
Allerdings ist der Begriff Spareinlage rechtlich seit der 4. Novelle des Kreditwesengesetz Kreditwesengesetzes nicht mehr geschützt und kann daher für jegliche Anlageformen verwendet werden. Lediglich für die Rechnungslegung sind die Anforderungen gemäß RechKredV zu erfüllen.[ Gabler Wirtschaftslexikon, 2000, S. 2824 ]
Sparbuch
Bild:Sparbuch.jpg thumb|150px|Sparbuch der Sparkasse Mannheim (1942)
Das Sparbuch ist die wohl am meisten verbreitete Form der Spareinlagen in Deutschland.
Verzinsung
Die Gutschrift der Zinsen auf Sparkonten erfolgt am Ende des Kalenderjahres oder bei Schließung des Kontos. Der Zinssatz (Spareckzins) ist variabel, kann aber durch Vereinbarung zwischen Kunde und Kreditinstitut für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden. Während dieser Zeit ist in der Regel keine Verfügung durch den Gläubiger möglich.
Verfügung vom Sparbuch
Das Sparbuch ist ein „qualifiziertes Legitimationspapier“: Das Kreditinstitut kann deshalb an jeden Vorleger des Sparbuchs mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen, sofern die Verfügung innerhalb der vertraglichen Abmachung liegt (also nur Verfügungen über gekündigte Beträge und im Rahmen der unten genannten Ausnahme). Das Sparbuch ist ein „hinkendes Inhaberpapier“ (§ 808 Abs. 1 S. 2 BGB): Der Inhaber des Sparbuchs kann die versprochene Leistung vom Kreditinstitut fordern. Das Kreditinstitut ist jedoch nicht verpflichtet, ohne Prüfung der Legitimation zu zahlen.
Kreditinstitute können dem Kunden das Recht einräumen, über einen Betrag von maximal 2.000 Euro je Kalendermonat ohne Kündigung zu verfügen. So die Kreditinstitute im Einzelfall eine Verfügung über einen höheren als den vereinbarten Betrag zulassen werden Vorschusszinsen berechnet.
Verfügungen über Spareinlagen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Sparurkunde möglich. Ausnahmen hiervon sind:
* Daueraufträge zu Gunsten eines anderen Sparkontos des Sparers bei dem selben Kreditinstitut
* Belastungen durch das Kreditinstitut, z. B. für Tilgungsraten, Wertpapierkäufe, Depotgebühren
* Überweisungen an den Sparer selbst, wenn er nicht kommen kann (z. B. bei Krankheit)
* nach Verlust der Sparurkunde
Verlust der Sparurkunde
Bei Verlust der Sparurkunde kann die Bank aufgrund einer Verlusterklärung eine Ersatzurkunde ausstellen. Dies wird sie aus Haftungsgründen nur bei geringen Beträgen machen. Bei größeren Beträgen muss die Urkunde im Aufgebotsverfahren gerichtlich für ungültig erklärt werden.
Neuere Formen
Zunehmend wird das Sparbuch durch sogenannte Sparcards ersetzt.
Sparpläne werden oft als Loseblattsparbuch Loseblattsparbücher geführt.
Sicherheit
Spareinlagen gelten als risikoarme Anlageform und sind mündelsicher. Rückzahlung und Zinsen sind garantiert. Spareinlagen unterliegen der Einlagensicherung.
Fußnoten
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Kategorie:Kundeneinlage
en:Savings account
fr:Compte d'épargne
nl:Spaarrekening
tr:Mevduat
zh:活期存款
*** Shopping-Tipp: Spareinlage
[Der Artikel zu Spareinlage stammt aus dem Nachschlagewerk Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Dort findet sich neben einer Übersicht der Autoren die Möglichkeit, den Original-Text des Artikels Spareinlage zu editieren.
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