Der so genannte '''Spareckzins''' bezeichnet traditionell den Zinssatz für kurzfristige Spareinlagen. Ursprünglich wurde der Begriff ''Spareckzins'' für den Zinssatz verwendet, der in der 1967 aufgehobenen Habenzinsverordnung geregelt worden war. Entsprechend dem allgemeinen Sprachgebrauch wird dieser Begriff oft für den durchschnittlichen Zinssatz für SpareinlageSpareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verwendet.
In der Zinsstatistik der Deutsche BundesbankDeutschen Bundesbank ("Zinssätze und Volumina für die Bestände und das Neugeschäft der deutschen Banken") gibt es heute die Angabe eines Effektivzinssatzes für "Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate".
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