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Sonderbundskrieg

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Bild:Sonderbund.png thumb|400px|Der Sonderbundskrieg 1847 Der '''Sonderbundskrieg''' war ein Bürgerkrieg in der Schweiz. Er dauerte vom 3. November bis zum 29. November 1847, also nur 27 Tage, und war die bisher letzte militärische Auseinandersetzung auf Schweizer Boden.

Anlass
Anlass für den Krieg war die Gründung des sog. Sonderbundes durch die konservativ regierten, katholischen Kanton (Schweiz) Kantone Luzern, Schwyz, Uri, Zug, Ob- und Nidwalden, Freiburg und Wallis. Ziel des Bundes war die Abwehr der von den liberalen Ständen geduldeten Freischarenzüge gegen konservativ-regierte Kantone und die Verteidigung des katholischen Glaubens gegen die liberalen, mehrheitlich reformierten Kantone.

Vorgeschichte


Die Badener Artikel
Als Folge der Julirevolution 1830 zerbrach die durch die Restauration vermeintlich fest gefügte konservative Macht in der Schweiz. In zwölf Kantonen wurde während der sog. Regeneration (Schweizergeschichte) Regeneration die Verfassungen im Sinne der Liberalen demokratisch umgestaltet. Dadurch geriet die bisher praktizierte Einheit von Kirche und Staat in Bedrohung, da eine zentrale Forderung des Liberalismus darin bestand, die Kirche der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen und insbesondere den Einfluss der Kirche im Erziehungswesen zurückzudrängen. Dies weckte vor allem im katholischen, aber auch im reformierten Klerus Widerstand. Die katholische Kirche war tendenziell stärker betroffen, da die Eingriffe der Kantone in das Kirchenleben eine direkte Konkurrenz der päpstlichen Macht darstellten. Den konservativen Katholiken sagte man damals nach, sie seien direkt von Rom, d.h. vom Papst, gesteuert. Da sich Rom jenseits der Alpen befindet, bezeichnete man sie als „Ultramontane“. 1834 beschlossen die Kantone Kanton Luzern Luzern, Kanton Bern Bern, Kanton Zug Zug, Kanton Solothurn Solothurn, Kanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft, Kanton St. Gallen St. Gallen, Kanton Aargau Aargau und Kanton Thurgau Thurgau am 20. Januar 1834 in einer Konferenz in Baden AG Baden die sog. Badener Artikel, um die Rechte des Staats gegenüber der Römisch-katholische Kirche katholischen Kirche durchzusetzen. In St. Gallen scheiterte die Durchführung 1835 aber wegen der klerikalen Agitation in der Volksabstimmung, Bern trat ebenfalls 1835 infolge der Erregung im katholischen Kanton Jura Jura von den Beschlüssen zurück.

Putsch in Zürich (Züriputsch)
In Zürich kam es zu einer konservativ-reformierten Auflehnung gegen die liberale Regierung, als 1839 der Verfasser des umstrittenen theologischen Werkes «Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet», David Friedrich Strauß, an die neu gegründete Hochschule berufen wurde: Ein Bauernhaufen rückte am 6. September in die Stadt Zürich ein und erzwang den Sturz der liberalen und die Einsetzung einer konservativen Regierung.

Konservative Wende in Luzern
In dem bisher freisinnigen Luzern erlangten die von Josef Leu und Constantin Siegwart-Müller geführten Ultramontanismus Ultramontanen am 1. Mai 1841 bei einer von ihnen ins Werk gesetzten Verfassungsrevision den vollständigsten Sieg. Ermutigt durch diese Erfolge, forderten sie erfolgreich von der Tagsatzung, dass der Kanton Aargau gezwungen werde, die im Januar 1841 aufgehobenen Klöster des Kantons (''siehe'' Aargauer Klosterstreit) wiederherzustellen. Der Aargau wehrte sich gegen den Entschluss, und als sich die Tagsatzung am 31. August 1843 mit dem Anerbieten Aargaus, die vier Frauenklöster herzustellen, zufrieden erklärte, vereinigten sich die Kantone Kanton Luzern Luzern, Kanton Zug Zug, Kanton Uri Uri, Kanton Schwyz Schwyz, Kanton Obwalden Obwalden, Kanton Nidwalden Nidwalden, Kanton Wallis Wallis und Kanton Freiburg Freiburg im September 1843 zu dem Beschluss, sich von der Schweizerische Eidgenossenschaft Schweizerischen Eidgenossenschaft zu trennen, wenn die Aargauer Klöster nicht wiederhergestellt würden.

Berufung der Jesuiten und Freischarenzüge Freischarenzug
Die gewaltsame Niederwerfung der Liberalen im Kanton Wallis Wallis durch die Ultramontanen und die Berufung der Jesuiten an die höheren Lehranstalten von Luzern steigerten den Parteienhass aufs höchste. Im Vertrauen auf Freischaren aus anderen Kantonen versuchten die Luzerner Radikalen am 8. Dezember 1844 die klerikale Regierung mit Gewalt zu beseitigen; das Unternehmen scheiterte kläglich und wurde von den konservativen Kräften dazu benutzt, um durch Einkerkerungen, Verbannungen und Gütereinziehungen ihre Gegner zu vernichten. Ebenso wurde ein Angriff von Freischärlern unter dem früheren Luzerner Regierungsrat Robert Steiger und dem Berner Ulrich Ochsenbein auf Luzern am 31. März 1845 blutig zurückgewiesen und auf der Flucht 104 Freischärler erschlagen, ca. 1800 gefangen genommen.

Der Sonderbund
Image:Salis-Soglio.jpg thumb|left|Der konservative Bündner [[Johann-Ulrich von Salis-Soglio, General des Sonderbundes 1847]] Die Furcht vor weiteren Freischarenzügen und die Ermordung des konservativen Politikers Josef Leu durch einen Freischärler veranlassten die konservativen Kantone im Dezember 1845 einen förmlichen Bund abzuschliessen und denselben zum etwaigen Widerstand gegen widerrechtliche Beschlüsse der Tagsatzung militärisch zu organisieren. Solch ein «Sonderbund» widersprach klar den Bestimmungen des Bundesvertrags von 1815. Derselbe Bundesvertrag hatte aber auch das Bestehen der Klöster garantiert. Die Stimmung im katholischen Volk wurde durch Politiker und Priester weiter angeheizt, da man dem Volk verkündete, der katholische Glaube würde durch die liberalen Kantone bedroht. Insbesondere in der Innerschweiz zog die Bevölkerung eine Parallele zu dem blutigen Einmarsch der Franzosen 1798 und befürchtete das Schlimmste.

Die Reaktion der Liberalen
Sobald die Existenz und der Inhalt des anfangs geheim gehaltenen Bündnisses bekannt wurde, beantragte Zürich im Sommer 1846 bei der Tagsatzung, den Sonderbund gemäss dem Bundesvertrag für aufgelöst zu erklären. Der Antrag erhielt aber erst die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Kantone nachdem im Juli 1847 in Kanton Genf Genf und St. Gallen die liberale Partei an die Macht gekommen war. Zusätzlich wurde eine Revision des Bundesvertrages und die Ausweisung des Jesuitenordens aus der Schweiz beschlossen. Da die sieben Sonderbundskantone, auf Österreichs und Frankreichs Hilfe vertrauend, allen Mahnungen und Vermittlungsversuchen unzugänglich blieben und eifrig rüsteten, entschied sich die Tagsatzung zu Bern am 4. November 1847 zur Anwendung von Waffengewalt. Bild:Geltwil1847.jpg thumb|250px|[[Gefecht von Geltwil (12. November 1847)]]

Kriegshandlungen
Die Kriegshandlungen wurden durch den Einfall von Truppen des Sonderbunds ins Tessin und ins Freiamt eröffnet. Beide Expeditionen scheitern jedoch. Im Tessin kehren die Truppen nach dem Tod ihrer führenden Offiziere um. Im Aargau treffen die Sonderbundstruppen bei Geltwil und bei Lunnern an der Reuss auf feindliche Einheiten – beide Treffen enden jedoch ohne Sieg im allgemeinen Chaos. Die eidgenössische Armee von fast 100.000 Mann (diese Zahl darf der historischen Übertreibung zugerechnet werden) unter dem General Guillaume-Henri Dufour rückte ab dem 11. November gegen die Sonderbundskantone vor. Die Kantone Appenzell-Innerrhoden und Neuenburg erklärten ihre Neutralität und schickten keine Truppen. Zuerst wurde das vom restlichen Sonderbund isolierte Freiburg zur Kapitulation (14. November) gezwungen, dann folgte am 20./21 November der Angriff auf Luzern. Die von Johann-Ulrich von Salis-Soglio befehligten Truppen des Sonderbundes wurden bei Gisikon und Meierskappel am 23. November geschlagen, worauf Luzern am 24. November kapitulierte und besetzt wurde. Die übrigen Innerschweizer Kantone des Sonderbunds beschlossen am Tag darauf an einer Konferenz in Brunnen ebenfalls die Kapitulation; als letzter Kanton ergab sich am 1. Dezember das Wallis. Nach offiziellen Angaben hat der Sonderbundskrieg 150 Menschen das Leben gekostet und rund 400 Verletzte gefordert. Bild:Guillaume-Henri Dufour.jpg thumb|left|General [[Guillaume-Henri Dufour]]

Folgen
Die Verfassungen und Regierungen in den besiegten Kantonen wurden durch die Kriegssieger in liberalem Sinn revidiert. Ausserdem mussten die Verlierer die Kriegskosten begleichen. Die in Luzern wieder an die Macht gelangten Liberalen lösten zur Schuldentilgung weitere Klöster im Kanton auf. Der Ausgang des Kriegs entschied auch den Sieg der Bundesrevision. Eine Kollektivnote Österreichs, Preußen Preussens, Frankreichs und Russlands vom 18. Januar 1848 erklärte allerdings, dass diese Mächte keine Veränderung der Bundesakte von 1815 zulassen würden, die mit der Souveränität der Kantone in Widerspruch stehe. Die von den Kriegssiegern beherrschte Tagsatzung wies mit Entschiedenheit diese Einmischung zurück. Auf Grund der angespannten innenpolitischen Lage in Frankreich (Februarrevolution) und in Deutschland (Märzrevolution) blieben Konsequenzen indessen aus. Die Tagsatzung beschloss unter Missachtung der Revisionsregeln im geltenden Bundesvertrag (der für Vertragsänderungen wie üblich bei einem Staatenbund Einstimmigkeit oder zumindest Geltung der geänderten Regelungen nur für die zustimmenden Stände erforderte) nach dem Muster der USA die in ihren Grundzügen bis 1999 bestehende Bundesverfassung. Diese Veränderung setzte in der Schweiz anstelle des von souveränen Staaten gebildeten losen Staatenbundes einen fester gefügten Bundesstaat ohne Austrittsrecht einzelner Kantone.

Die Verfassung von 1848
Dem Bund wurden das ausschließliche Recht über Krieg und Frieden, der Verkehr mit dem Ausland, das Zoll-, Post- und Münzwesen, Mass und Gewicht, die Organisation des Bundesheers, der höhere Militärunterricht, die Garantie republikanisch-demokratischer Kantonalverfassungen, der politischen Rechtseinheit, der Glaubensfreiheit, der Presse- und Vereinsfreiheit usw. übertragen. An Stelle der Tagsatzung trat eine in ihrer Stimmabgabe freie Bundesversammlung, bestehend aus der Vertretung der Kantone (Ständerat) und des Schweizer Volkes (Nationalrat (Schweiz) Nationalrat), an Stelle des bisherigen wechselnden Vorort (Geschichte) Vorortes trat als höchste vollziehende Behörde eine siebenköpfige Kollegialbehörde, der Bundesrat (Schweiz) Bundesrat; ebenso wurde ein Bundesgericht (Schweiz) Bundesgericht eingesetzt. Nachdem 15½ Kantone mit 1'897'887 Einwohnern gegen 6½ verwerfende mit 292'371 Einwohnern die neue Verfassung angenommen hatten, erklärte die Tagsatzung diese am 12. September 1848 als angenommen und löste sich auf. Die erste Bundesversammlung (Schweiz) Bundesversammlung trat am 6. November in Bern, das zum Bundessitz bestimmt wurde, zusammen und wählte den ersten Bundesrat (Schweiz) Bundesrat. Den Sonderbundskantonen wurden hohe Reparationszahlungen auferlegt. Die Gründung des Bundesstaates erwies sich als geeignetes Mittel, um nach und nach auch die katholisch-konservativen Stand Stände in die moderne Schweiz zu integrieren. ''Siehe auch'': Bundesverfassung (Schweiz).

Literatur
* Erwin Bucher: ''Die Geschichte des Sonderbundskrieges''. Verlag Berichthaus, Zürich 1966.

Weblinks

- Schweizer Geschichte: Der Weg zum modernen demokratischen Bundesstaat
- Sonderbundskrieg 1847
- Chronologie und Originalquellen aus dem Sonderbundskrieg Kategorie:Krieg in der Schweizer Geschichte Kategorie:Krieg Kategorie:1847 Sonderbundskrieg en:Sonderbund fr:Guerre du Sonderbund it:Guerra del Sonderbund nl:Sonderbund

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