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Schweiz
*** Shopping-Tipp: Schweiz
{{Begriffsklärungshinweis|Für die Landschaftsbezeichnung ''Schweiz'' siehe Schweiz (Landschaftsbezeichnung)}}
{{Infobox Staat
|NAME = '''Schweizerische Eidgenossenschaft''' (deutsch)
'''Confédération suisse''' (frz.)
'''Confederazione Svizzera''' (ital.)
'''Confederaziun svizra''' (rumantsch)
'''Confoederatio Helvetica''' (lat.)
|BILD-FLAGGE = Flag of Switzerland.svg
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|ARTIKEL-FLAGGE = Flagge und Wappen der Schweiz
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|ARTIKEL-WAPPEN = Flagge und Wappen der Schweiz
|WAHLSPRUCH =
|AMTSSPRACHE = Deutsche Sprache Deutsch, Französische Sprache Französisch, Italienische Sprache Italienisch und Rätoromanisch
|HAUPTSTADT = Bern (Bundesstadt)[(Siehe auch: Hauptstadtfrage der Schweiz)]
|STAATSFORM = Republik
|STAATSOBERHAUPT = Gesamter Bundesrat (Schweiz) Bundesrat (als prima inter pares 2007 Bundespräsident (Schweiz) Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey)
|REGIERUNGSCHEF = Wegen des für den Bundesrat (Schweiz) Bundesrat geltenden Kollegialitätsprinzips kennt die Schweiz keinen Regierungschef
|FLÄCHE = Größenordnung (Fläche)#10.000 km² bis 100.000 km² 41'285 [http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/22/lexi.Document.20547.xls]
|EINWOHNER = 7'507'300 [http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/medienmitteilungen.Document.89044.pdf] (Ende 2006)
|BEV-DICHTE = 180.7
|BIP/EINWOHNER = 52'879 US-$ (2005)
|WÄHRUNG = 1 Schweizer Franken = 100 Rappen
|UNABHÄNGIGKEIT = 1499 ''de facto'' vom Heiliges Römisches Reich Heiligen Römischen Reich (Frieden zu Basel) 1648 anerkannt (Westfälischer Frieden) 1848 moderner Bundesstaat
|NATIONALHYMNE = ''Schweizerpsalm''
|NATIONALFEIERTAG = 1. August
|GRÜNDUNG = 1291 der Legende nach
|ZEITZONE = Koordinierte Weltzeit UTC+1 Mitteleuropäische Zeit MEZ UTC+2 Sommerzeit MESZ (März–Oktober)
|KFZ-KENNZEICHEN = Autokennzeichen (Schweiz) CH
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Die '''Schweizerische Eidgenossenschaft''' (Französische Sprache franz. ''Confédération suisse'', Italienische Sprache ital. ''Confederazione Svizzera'', Rätoromanische Sprachen rätoroman. ''Confederaziun svizra'', Latein lat. ''Confoederatio Helvetica''), kurz '''Schweiz''', ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Der Name ''Schweiz'' ist die ins Standarddeutsch Hochdeutsche übertragene Form des Kantonsnamens ''Kanton Schwyz Schwyz'', der auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert wurde.
Die Schweiz liegt zwischen Bodensee und Genfersee, Rhein Alpenrhein und Jura (Gebirge) Jura, Rhein Hochrhein und Alpensüdrand. Sie grenzt nördlich an Deutschland (345.7 km Grenzlänge), östlich an Liechtenstein (41.1 km) und Österreich (165.1 km), südlich an Italien (734.2 km) und westlich an Frankreich mit 571.8 km gemeinsamer Grenzlänge. Somit hat die Schweiz eine Grenzlänge von 1857.9 km.
In Kürze
Die Schweiz versteht sich als «Willensnation» – ihre Bevölkerung bildet weder sprachlich noch Konfession konfessionell eine Einheit. Der Nationalgefühl nationale Zusammenhalt basiert unter anderem auf der gemeinsamen Geschichte, gemeinsamen Mythos Mythen, gemeinsamen politischen Grundhaltungen (Föderalismus, starke Volksrechte, Neutralität), der Landschaft, der Kleinheit und zum Teil aus dem Gefühl, in Europa einen Sonderfall zu bilden.
Die Eidgenossenschaft existiert als loser Staatenbund seit dem 13. Jahrhundert; einem Nationale Mythen der Schweiz Nationalmythos zufolge wurde sie am 1. August 1291 auf der Rütli-Wiese zur Gründung beschworen. Der 1. August ist deshalb Nationalfeiertag.
Die Schweiz in ihrer heutigen Form als Föderalismus in der Schweiz föderalistischer Bundesstaat wurde mit der Bundesverfassung von 1848 geschaffen. Sie gliedert sich seit 1978 in 26 Kanton (Schweiz) Kantone.
Die ständige Wohnbevölkerung beträgt 7.48 Millionen Menschen, davon sind 20.6 Prozent Ausländer.
Die Lebenserwartung beträgt 82.8 Jahre für Frauen und 77.2 für Männer (Bundesamt für Statistik BFS, 2005).
Offizielle Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
41 Prozent der Schweizer Bürger sind Römisch-Katholische Kirche römisch-katholisch und 40 Prozent Schweizer Reformierte Kirchen evangelisch-reformiert.
Die Schweiz ist mit einem Bruttoinlandprodukt von durchschnittlich 58'000 Schweizer Franken (38'000 Euro) pro Einwohner und Jahr eines der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Drei Viertel der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor tätig.
Die Schweiz versteht sich als aussenpolitisch Neutralität (Internationale Politik) neutral. Sie ist Mitglied der Europäische Freihandelszone EFTA, des Europarats, der Welthandelsorganisation (seit 1995, bzw. seit 1959 der Vorläuferorganisation GATT), der Vereinte Nationen UNO (seit 2002), nicht aber der Europäische Union Europäischen Union.
Das Nationalitätszeichen Landeskennzeichen der Schweiz ist «CH», für '''''C'''onfoederatio Helvetia '''H'''elvetica'', die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft.
Geographie
Bild:Schweiz topo.png thumb|right|Topografie der Schweiz mit Höhenangaben
Die Schweiz gliedert sich in fünf Geographie geographische Räume, die klimatisch grosse Unterschiede aufweisen: den Jura (Gebirge) Jura, das Mittelland (Schweiz) Mittelland, die Voralpen, die Alpen und die Alpensüdseite.
38 % (14'813 km²) der Fläche der Schweiz werden landwirtschaftlich genutzt, 30.4 % (12'522 km²) sind Wald. Überbaut sind 5.8 % (2418 km²) und 25.5 % (10'531 km²) – vorwiegend in den Bergen – gelten als unproduktive Naturfläche.
Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 220 km, die grösste West-Ost-Ausdehnung 348 km.
Geologie
Die geologische Struktur der Schweiz ist im Wesentlichen das Ergebnis einer
Plattentektonik Plattenkollision Afrikas und Europas während der letzten Jahrmillionen.
Geologisch wird die Schweiz in fünf Hauptregionen eingeteilt: Die Alpen bestehen im Kern aus Granit, der Jura (Gebirge) Jura ist ein junges Faltenjura Faltengebirge aus Kalkstein. Zwischen dem Jura und den Alpen liegt das teils flache, teils hügelige Mittelland (Schweiz) Mittelland. Dazu kommen noch die Poebene im südlichsten Zipfel des Tessins, dem Mendrisiotto (Mendrisio), sowie die Oberrheinische Tiefebene um Basel, welche zum allergrössten Teil ausserhalb der Schweiz liegen.
Berge
Bild:Satellite image of Switzerland in September 2002.jpg thumb|left|Satellitenbild der Schweiz
Bild:Matterhorn Riffelsee 2005-06-11.jpg Matterhorn.html" title="thumb thumb|[[Matterhorn .html" title="thumb|[[Matterhorn ">[[Matterhorn">thumb|[[Matterhorn
In der Schweiz gibt es 74 Viertausender. Davon befinden sich 55 ganz in der Schweiz, über 19 läuft die Grenze zu Italien. Die zwölf höchsten Berge der Schweiz befinden sich alle in den Walliser Alpen. Der höchste unter ihnen ist die Dufourspitze im Monte Rosa Monte-Rosa-Gebirgsmassiv mit 4634 m. Die Dufourspitze ist damit gleichzeitig der höchste Punkt der Schweiz, allerdings befindet sie sich zum Teil auf italienischem Gebiet.
Der höchste vollständig auf Schweizer Territorium liegende Berg ist der Dom (Berg) Dom. Er befindet sich zwischen Zermatt und Saas Fee, seine Höhe beträgt 4545 m.
Der im Ausland bekannteste Berg in den Schweizer Alpen ist das Matterhorn (4478 m) südlich von Zermatt.
Im Berner Oberland bilden der Eiger (3970 m), der Mönch (Berg) Mönch (4107 m) und die Jungfrau (Berg) Jungfrau (4158 m) eine bekannte Dreiergruppe.
Bild:Hypsografische Kurve der Schweiz.png Hypsografische_Kurve.html" title="left left|thumb|[[Hypsografische Kurve der Schweiz.html" title="thumb|[[Hypsografische Kurve">left|thumb|[[Hypsografische Kurve der Schweiz">thumb|[[Hypsografische Kurve">left|thumb|[[Hypsografische Kurve der Schweiz
Die markanten Punkte der Ostalpen sind der Piz Bernina (4049 m), der östlichste Viertausender der Alpen, und der Piz Palü (3901 m).
In den Voralpen sind die Erhebungen deutlich niedriger, nichtsdestoweniger existieren hier bekannte Punkte, so der Luzerner Hausberg Pilatus (Berg) Pilatus (2132 m), der Titlis (3238 m), die Rigi (1797 m) im Kanton Schwyz oder der Säntis (2502 m) im Alpstein in der Ostschweiz.
Die grösste Erhebung im Jura (Gebirge) Jura befindet sich in Frankreich, es ist der Crêt de la Neige mit 1720 m. Der höchste Schweizer Jura-Berg ist der Mont Tendre mit 1679 m. Der bekannteste Vertreter ist jedoch vermutlich der Chasseral (1607 m). Weitere bedeutende Berge sind La Dôle Dôle (1677 m), Chasseron (1607 m) und Suchet (Berg) Suchet (1588 m). Der östlichste Ausläufer des Jura (Gebirge) Jura ist der Randen (Berg) Randen im Kanton Schaffhausen.
''Siehe auch:'' Liste der Berge in der Schweiz
Bild:Bielersee.jpg Bielersee.html"_title="thumb thumb|[[Bielersee_bei Ligerz.html" title="[[Bielersee">thumb|[[Bielersee bei Ligerz">[[Bielersee">thumb|[[Bielersee bei Ligerz
Seen
Die Schweiz hat aufgrund ihrer topografischen Struktur und vor allem aufgrund der Vergletscherung während der Eiszeiten rund 1500 Seen. Ein Grossteil sind kleinere Bergseen.
Der grösste See der Schweiz ist der Genfersee (580.03 km²) an der französischen Grenze. Er liegt zu knapp 60 % auf Schweizer Boden. Der an Deutschland und Österreich grenzende Bodensee ist mit 536.00 km² etwas kleiner (23.73 % der Uferlänge auf Schweizer Boden).
Der Lago Maggiore an der italienischen Grenze (19.28 % auf Schweizer Territorium) bildet mit 193 m ü. M. den tiefsten Punkt der Schweiz.
Die grössten sich ausschliesslich in der Schweiz befindenden Seen sind der Neuenburgersee (215.20 km²), der Vierwaldstättersee (113.72 km²) und der Zürichsee (88.17 km²).
''Siehe auch:'' Liste der Seen in der Schweiz
Flüsse
Bild:Rheinfall bei Schaffhausen 02.JPG Rheinfall.html"_title="thumb thumb|[[Rheinfall_bei Schaffhausen.html" title="[[Rheinfall">thumb|[[Rheinfall bei Schaffhausen">[[Rheinfall">thumb|[[Rheinfall bei Schaffhausen
Zwei grosse Flüsse Europas, der Rhein und die Rhône, haben ihren Ursprung in der Schweiz. Beide entspringen im Gotthardmassiv. In der Schweiz befinden sich mehrere Wasserscheiden.
Der Rhein fliesst bei Reichenau im Kanton Graubünden aus Vorder- und Hinterrhein zusammen, wobei nur der Vorderrhein tatsächlich dem östlichen Gotthardmassiv entspringt. Der Hinterrhein entspringt im weiter südlich gelegenen Rheinwald, in der Nähe des San-Bernardino-Passes an der Grenze zum Kanton Tessin Tessin. Der Rhein fliesst von Reichenau in nördlicher Richtung durch das Rheintal und bildet die Grenze zum Liechtenstein Fürstentum Liechtenstein und dem österreichischen Bundesland Vorarlberg bis in den Bodensee. Bei Konstanz verlässt er den Bodensee in westlicher Richtung und bildet zu einem grossen Teil die Grenze zu Deutschland (der grösste Teil des Kantons Kanton Schaffhausen Schaffhausen und ein Teil des Kantons Basel-Stadt befinden sich nördlich des Rheins). Kurz nach Schaffhausen (Neuhausen) befindet sich der grösste Wasserfall Mitteleuropas, der Rheinfall (siehe Bild). Im weiteren Verlauf durchquert er die Stadt Basel und verlässt die Schweiz daraufhin in Richtung Norden, bis er schliesslich in die Nordsee mündet.
Die Rhône entspringt auf der westlichen Seite des Gotthardmassivs (Rhônegletscher) und fliesst durch den Kanton Wallis in den Genfersee. Am westlichen Seeende fliesst die Rhône durch die Stadt Genf, verlässt kurz darauf die Schweiz und mündet ins Mittelmeer.
Mit Ausnahme der Engadiner und Tessiner Gewässer münden alle Gewässer der Schweiz in den Rhein oder die Rhône. Der Inn entspringt südlich von St. Moritz (Maloja) im Engadin (Graubünden). Er fliesst durch Silsersee Silser- und Silvaplanersee in Richtung Osten und verlässt die Schweiz bei Vinadi. Er passiert die bekannten Tiroler Städte Landeck und Innsbruck und mündet im bayerischen Passau in die Donau, welche ins Schwarze Meer mündet.
Der Namensgeber des Kantons Tessin (ital. ''Ticino''), der Tessin (Fluss) Ticino, entspringt im südlichen Gotthardmassiv und fliesst gen Süden durch die Nordhälfte des Kantons in den Lago Maggiore und verlässt damit die Schweiz. Er mündet schliesslich in den Po (Fluss) Po, der ins Mittelmeer mündet.
Innerhalb der Schweiz hat der Rhein mit 375 km den längsten Lauf, gefolgt vom Rhein-Zubringer Aare mit 295 km (die Aare entspringt wie die Rhône im westlichen Gotthardmassiv, allerdings im nordwestlichsten Teil). Die Rhône hat eine Länge von 264 km innerhalb der Schweiz.
Im nördlichen Gotthardmassiv entspringt zusätzlich der aus der Schweizer Geschichte bekannte Fluss Reuss (Fluss) Reuss, welcher in den Vierwaldstättersee, durch Luzern und schliesslich zusammen mit der aus Zürich kommenden Limmat in die Aare fliesst. Der wohl bekannteste Fluss des Jura ist der Doubs (Fluss) Doubs, der in Frankreich entspringt, nach Norden fliesst und teils die schweizerisch-französische Grenze bildet, teils auf Schweizer Boden fliesst. Im Kanton Jura macht der Doubs einen Richtungswechsel und fliesst in südwestlicher Richtung in die Saône.
''Siehe auch:'' Liste der Flüsse in der Schweiz
Klima
Bild:Klimadiagramm Zuerich.gif right|300px|Klimadiagramm Zürich
Bild:Klimadiagramm StMoritz.gif right|300px|Klimadiagramm St. Moritz
Bild:Klimadiagramm Locarno.gif right|300px|Klimadiagramm Locarno
Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Dies ist bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geografische Lage.
Die Schweiz lässt sich geographisch in 4 Zonen gliedern:
* Jura (Gebirge) Jurabogen: dem gleichnamigen Hügelzug folgend sowie die Gebiete nördlich davon (v.a. Nordwestschweiz)
* Mittelland (Schweiz) Mittelland: das Gebiet zwischen Voralpen und Jurabogen
* Voralpen und Alpen: das gebirgige Gebiet südlich des Mittellandes
* Südschweiz: Gebiet primär südlich der Alpen: Kanton Wallis Wallis, Kanton Tessin Tessin, Engadin, Graubünden Bündner Südtäler
Grundsätzlich herrscht vom Jurabogen über Mittelland und Voralpen/Alpen täglich ein ähnliches Wetter, während in der Südschweiz vollkommen anderes Wetter herrschen kann.
Während in der Innerschweiz, in den Alpen und im Tessin die durchschnittliche Niederschlagsmenge bei ungefähr 2000 mm/Jahr liegt, beträgt sie im Kanton Wallis Wallis (Rhônetal) nur 550 mm/Jahr; der trockenste Ort ist Ackersand mit 521 mm im Jahresmittel. Im Mittelland beträgt die Menge etwa 1000–1500 mm/Jahr.
Die Niederschlagsmenge ist im Sommer mit Ausnahme des Rhônetals ungefähr doppelt so hoch wie im Winter. So liegt das Monatsmittel in Zürich im Januar bei 73 mm und im Juni bei 131 mm. Das Monatsmittel für Juli in Sion im Rhônetal dagegen liegt bei 40 mm und im Januar bei 61 mm (jeweils Auswertungen der Jahre 1961–1990).
Primär abhängig von der Höhenlage fällt viel Niederschlag im Winter als Schnee. Dies vor allem in den Alpen und Voralpen, wo oft eine monatelang geschlossene Schneedecke vorhanden ist. Vergleichsweise selten schneit es in den Regionen um Genf und Basel sowie dem Südtessin, hier kann es auch Winter ohne Schneedecke geben.
Die Temperaturen in der Schweiz sind primär abhängig von der Höhenlage. Zudem sind sie in der Tendenz im Westen leicht höher als im Osten (ca. 1°). Generell liegt in den Niederungen die Durchschnittstemperatur im Januar bei rund -1 bis +1 °C. Im wärmsten Monat, dem Juli, liegt diese bei 16 bis 19 °C. Die Jahrestemperaturen betragen ungefähr 7 bis 9 °C. Der durchschnittlich wärmste Ort (mit einer MeteoSchweiz-Messstation) ist Locarno-Monti mit einem Jahresmittel von 11.5 °C, der kälteste auf dem Jungfraujoch mit -7.5 °C. Absolute Rekorde mass man in Grono mit 41.5 °C am 11. August 2003, beziehungsweise in La Brévine mit -41.8 °C (12. Januar 1987).
Verglichen mit der Höhenlage von Vergleichsorten im Mittelland sind die Temperaturen im Rhônetal und in der Region Basel durchschnittlich 1-2° wärmer, in der Magadinoebene im Tessin 2-3° wärmer.
Obwohl klimatisch zur Südschweiz zählend, sind die Temperaturen im Engadin um durchschnittlich 10° kälter. Dies liegt daran, dass das Engadin ein alpines Hochtal ist. Ähnliches gilt für die Seitentäler und das Goms im Wallis.
Während Hagel in den Alpen, in der Romandie wie auch im Tessin ein eher seltenes Ereignis ist, war deren Intensität in der Periode 1999–2002 vor allem im Emmental, im Laufental wie auch im Toggenburg am höchsten. Es hagelte dort bis zu 60 Minuten im Jahresdurchschnitt. In den anderen Regionen beschränkt sich Hagel auf unter 30 Minuten.
Nebel ist im ganzen Mittelland zu beobachten. Besonders häufig ist der Nebel entlang der Aare, der nördlichen Reuss wie auch im Thurgau, wo er vor allem im Herbst, aber auch im Winter und Frühfrühling, über mehrere Wochen auftreten kann. In den Tälern erscheint der Nebel seltener. Mit Ausnahme von Hochnebel ist Nebel im Jurabogen und der Region Basel ein vergleichsweise seltenes Phänomen.
Häufig auftretende Winde in der Schweiz sind der milde Föhn (in der Regel nicht am Jurabogen) und die kalte Bise (in der Regel nicht in der Südschweiz). Die höchste je gemessene Windgeschwindigkeit ist 285 km/h (Jungfraujoch, 27. Februar 1990).
Bekannte Formen von Naturkatastrophen in der Schweiz sind Lawine Schnee- und Gerölllawinen sowie Überschwemmungen.
Flora
30 Prozent der Landoberfläche der Schweiz sind bewaldet.
In den Alpen dominieren Nadelhölzer (Tannen, Fichten, Lärchen, Zirbelkiefer Arven). Die Wälder in den Alpen haben wichtige Funktionen als Lawinen- Bannwald und Hochwasserschutz (der Wald fängt die Regenmenge auf und gibt sie nur langsam wieder ab).
Im Mittelland, im Jura und auf der Alpensüdseite unterhalb von 1000 Metern wachsen Laubmischwälder und Laubwald Laubwälder.
Im Kanton Tessin Tessin gibt es als regionale Besonderheit ausgedehnte Esskastanie Kastanienwälder, die in früheren Zeiten eine Hauptrolle bei der Ernährung der Bevölkerung spielten.
Fauna
In der Schweiz gibt es ungefähr 40'000 Art (Biologie) Tierarten. Etwa 30'000 davon sind Insekten. Nur etwa 9'500 von diesen geschätzten 40'000 Tierarten sind beschrieben. Säugetiere Säugetierarten gibt es nur 83, davon ist der grösste Teil den Fledermäusen und Kleinsäugern zuzuordnen. Alle grossen Raubtiere sind in den letzten hundert Jahren aus der Schweiz verschwunden. Heute hat man die Wichtigkeit von Räubern in einem gesunden Ökosystem erkannt und Luchs, Wolf und Bär unter Schutz gestellt. Der Eurasischer Luchs Luchs wurde wieder in die Schweiz eingeführt. Er streift wieder durch die Wälder von Alpen und Jura. Der Wolf ist selbständig von Italien her eingewandert. Vor kurzem gab sogar ein Braunbär Bär, ebenfalls von Italien her kommend, der Schweiz die Ehre. Am häufigsten zu beobachten ist jedoch der Rotfuchs. Er fühlt sich auch in den Schweizer Städten sehr wohl. Füchse waren oft Träger der Tollwut, doch dank intensiven Bemühungen, gab es in der Schweiz schon seit Jahren keinen Fall von Tollwut mehr. Dachse bewohnen oft mit Füchsen zusammen die selbe Wohnhöhle, sie litten stark unter der Verfolgung des Fuchses. Neben dem Luchs gibt es in der Schweiz noch vereinzelte Populationen von Wildkatzen. Fischotter sind bis heute ebenfalls aus der Schweiz verschwunden. Hauptgrund ist wohl der Zustand der Gewässer und die dadurch resultierenden Fischbestände. Oft in Siedlungen anzutreffen ist der Steinmarder. Sein Verwandter, der Baummarder, ist eher selten und hält Abstand zu Menschen. Bei den Huftieren sind ebenfalls verschiedene Arten aus der Schweiz verschwunden. So zum Beispiel der Wisent und der Elch. Der Auerochse ist gänzlich ausgestorben, jedoch stammen die meisten europäischen Rinderrassen von ihm ab. Es wurde und wird immer noch versucht, den Auerochsen zurück zu züchten. Die daraus entstandene Form, wird als Heckrind bezeichnet. Einige ausgerottete Arten wie der Alpensteinbock wurden mittlerweile wieder eingeführt, er bevölkert das Hochgebirge der Alpen. Im Unterwallis gibt es zwei Kolonien von Mufflons, welche aus Frankreich eingewandert sind. In tieferen Lagen sowie im Jura ist die Gämse recht häufig. Grösste Hirschart ist momentan der Rothirsch. Ferner gibt es Populationen von Damhirschen und in Südranden im Kanton Schaffhausen und kleinen Grenzgebieten des Rafzerfeldes im Kanton Zürich den Sikahirsch. Kleinste einheimische Hirschart ist das Reh. Das Reh ist wohl auch häufigste Hirschart, und besiedelt Mittelland und Jura. Ebenfalls recht häufig in einigen Gebieten ist das Wildschwein. Bei den Nagetieren, wurde der Biber wieder eingeführt.
Bevölkerung
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich die Einwohnerzahl mehr als verdoppelt: von 3.3 Millionen (1900) auf 7.459 Millionen (2005). Die Bevölkerungszunahme erreichte ihren Höhepunkt zwischen 1950 und 1970.
Das Wachstum der Bevölkerung mit Schweizer Pass ist seit 1981 langsamer und konstanter als jenes der Gesamtbevölkerung verlaufen. Die Entwicklung der ausländischen Wohnbevölkerung erfolgte etwas rascher, aber über die Jahre unregelmässiger - mit relativ hohen jährlichen Zuwachsraten zwischen 1988 und 1993 von jeweils ca. 3%.
*Geburtenziffer 2005 (geschätzt): 0.98 %
*Sterberate 2005 (geschätzt): 0.85 %
*Kindersterblichkeit 2005 (geschätzt): 0.44 %
*Alphabetisierungsgrad Erwachsene ( >15 Jahre) 2003 (geschätzt): 99%
''Siehe auch:'' Demographie der Schweiz
Sprachen
Bild:Sprachen CH 2000.png thumb|right|Verbreitung der Landessprachen in der Schweiz (2000)
''Hauptartikel:'' Sprachen in der Schweiz
Der Artikel 4 der Bundesverfassung (Schweiz) Bundesverfassung hält seit 1999 fest: «''Die Landessprachen sind Deutsche Sprache Deutsch, Französische Sprache Französisch, Italienische Sprache Italienisch und Bündnerromanisch Rätoromanisch.''». Im Artikel 701 heisst es zudem: «''Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.''» Jenische Sprache Jenisch wurde durch die Ratifizierung der ''Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen'' durch die Schweiz 1997 als territorial nicht gebundene Sprache der Schweiz anerkannt. Im Kanton Zürich ist zusätzlich auch die Deutschschweizer Gebärdensprache Gebärdensprache als Amtssprache in der Verfassung verankert.
Die Bundesverfassung legt die Sprachgebiete der Schweiz nicht fest. Artikel 70 Absatz 2 weist den Kantonen die Kompetenz zu, ihre Amtssprachen zu bestimmen. Dabei müssen sie jedoch sprachliche Minderheiten und die herkömmliche Zusammensetzung der Sprachgebiete beachten. Wer aus einem anderssprachigen Landesteil zuzieht, hat kein Recht darauf, in seiner angestammten Sprache mit den neuen Kantons- und Gemeindebehörden zu verkehren (Territorialitätsprinzip). Unter den mehrsprachigen Kantonen haben nur Bern und Wallis die Sprachgebiete räumlich festgelegt. Die Kantone Tessin und Jura definieren sich sogar als ganz zum italienischen bzw. französischen Sprachgebiet zugehörig, obwohl je eine Gemeinde eine deutschsprachige Mehrheit aufweist. Die verbleibenden mehrsprachigen Kantone Freiburg und Graubünden weisen die Regelung der Amtssprache den Gemeinden zu.
Als offiziell zweisprachig definiert sind beispielsweise die Gemeinden Biel/Bienne, Freiburg im Üechtland Freiburg/Fribourg oder Murten Murten/Morat. In Graubünden sind hingegen oft Gemeinden offiziell als romanischsprachig definiert, es dominiert aber Deutsch als Verkehrsprache. Das bedeutet Romanisch ist die Verwaltungs- und Schulsprache, im Alltag reden die Menschen trotzdem Schweizerdeutsch.
Mit einem Anteil von 63.7 % an der Gesamtbevölkerung ist Deutsch (orange) die meistverbreitete Sprache. Zumeist aber wird im Alltag einer der vielen Schweizerdeutsch schweizerdeutschen Dialekte gesprochen. Französisch wird von 20.4 % (grün) der Bevölkerung gesprochen. Dieser Teil des Landes wird häufig als Romandie, ''Suisse romande'' oder Welschland bezeichnet. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden (''Grigioni Italiano'') wird Italienisch (violett, Anteil 6.5 %) gesprochen. Die vierte Landessprache, Rätoromanisch (grau), hat einen Anteil von 0.5 % und wird in Graubünden gesprochen, wobei praktisch alle Rätoromanischsprachigen auch die deutsche Sprache beherrschen. Das Rätoromanisch ist seit dem 19. Jahrhundert stark gefährdet und wird trotz Fördermassnahmen vom Deutschen verdrängt. Seit 1860 haben 51 Gemeinden in Graubünden vom romanischen ins deutsche Sprachgebiet gewechselt.
Die Jenischen haben einen Anteil von 0.5 %, sie leben aber in der ganzen Schweiz verstreut und sprechen alle mindestens eine weitere Landessprache. Durch Zuwanderung bedingt sprechen mittlerweile 9 % der Einwohner andere Sprachen als die Landessprachen. Von diesen ist das Serbische Sprache Serbisch-Bosnische Sprache Bosnisch-Kroatische Sprache Kroatische mit 1.5 % am weitesten verbreitet.
Als Fremdsprachen beherrschen die meisten Schweizer eine zweite Landessprache und Englisch.
''Siehe auch:'' :Kategorie:Schweizer Sprache
Religionen
Bild:CH Religionen 1800.jpg thumb|right|Verteilung der Konfessionen in der Schweiz um 1800
Bild:Bistuemer CH 2006.png thumb|Die katholischen Bistümer der Schweiz 2006
''Hauptartikel:'' Religionen in der Schweiz
Von den Schweizer Bürgern sind 41 % katholisch, 40 % reformiert, 2.5 % in Freikirchen, 5.5 % gehören zu anderen Religionsgemeinschaften und 11 % sind ohne Religionszugehörigkeit. Von den Ausländern in der Schweiz sind 44 % römisch-katholisch, 5 % evangelisch-reformiert, 17 % orthodox, 18 % islamisch, und 2 % ohne Bekenntnis.
Es ist den Kantonen überlassen, ob sie ausgewählten Religionsgemeinschaften einen besonderen Status als Landeskirche verleihen wollen. In den meisten Kantonen haben die Römisch-Katholische Kirche und die Schweizer Reformierte Kirchen Evangelisch-Reformierte Kirche, in einigen Kantonen zusätzlich die Christkatholisch Christkatholische Kirche diesen Status inne. In einigen Westschweizer Kantonen gibt es keine Landeskirchen, weil dort Kirche und Staat vollständig getrennt sind.
Die Einwohner der Kantone Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, Genf, Waadt und Appenzell Ausserrhoden waren noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts praktisch ausschliesslich reformiert. Diejenigen der Kantone Freiburg, Wallis, Jura, Solothurn, Luzern, Ob- und Nidwalden, Uri, Schwyz, Zug, Appenzell Innerrhoden und Tessin fast nur katholischen Glaubens. Konfessionell gemischt waren die Kantone Glarus, Aargau, St. Gallen, Graubünden. Die Verteilung der Konfessionen war das Resultat der Anwendung des Territorialprinzips bei der Wahl der Konfession nach den Religionskriegen des 16. Jahrhunderts. Parität, d.h. gleichzeitiges Vorhandensein beider Konfessionen war die Ausnahme, so im Toggenburg, in Teilen der Untertanengebiete der Eidgenossenschaft (Aargau, Thurgau, Echallens) und in einigen Gemeinden Graubündens und Glarus.
Die Christkatholische Kirche ist nur in Teilen der Nordwestschweiz von Bedeutung. Mit 0.33 % ist der Buddhismus in der Schweiz stärker vertreten als in anderen Ländern Europas. Es existieren in der Schweiz rund doppelt so viele Moscheen und buddhistische Tempel wie in Deutschland. Auch Synagogen existieren in mehreren Orten in der Schweiz.
Geschichte
''Hauptartikel:'' Geschichte der Schweiz
Bild:Bundesbrief - 001.png Bundesbrief_von 1291.html" title="thumb thumb|[[Bundesbrief von 1291.html" title="[[Bundesbrief von 1291">thumb|[[Bundesbrief von 1291">[[Bundesbrief von 1291">thumb|[[Bundesbrief von 1291
Nach dem Untergang des Römisches Reich Römischen Reiches besiedelten Burgunden Burgunder und Alamannen das Gebiet der heutigen Schweiz. Bis 746 unterwarfen die Franken (Volk) Franken beide Völker, deren Territorium Teil des Fränkisches Reich Fränkischen Reiches wurde. Bei der Teilung dieses Reiches kam das Gebiet der Schweiz zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiliges Römisches Reich deutscher Nation Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Ihr Gebiet gehörte dabei grösstenteils zum Stammesherzogtum Herzogtum Schwaben Schwaben und zum Königreich Burgund.
In der frühen deutschen Geschichte spielen Adelsgeschlechter aus der Schweiz wie die Habsburger, Zähringer, Grafschaft Kyburg Kyburger, Schloss Lenzburg Lenzburger und Rudolfinger eine wichtige Rolle. Ausserdem waren die Alpenpässe für die deutsche Herrschaft über Italien von grösster Wichtigkeit. So lässt sich erklären, weshalb die deutschen Herrscher immer ein ganz besonderes Augenmerk auf die Talschaften in den Alpen legten. Die Bewohner der Talschaften der Innerschweiz sahen diese «Reichsunmittelbarkeit» als Privileg.
Die drei Urkantone oder Waldstätte (Orte) Kanton Uri Uri, Kanton Schwyz Schwyz und Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen Königs Rudolf I. (HRR) Rudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten». Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli-Schwur Rütli. Ins breite Bewusstsein der Menschen drang diese Legende mit dem 1804 veröffentlichten Theaterstück «Wilhelm Tell» von Friedrich Schiller. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die Begründung der Alte Eidgenossenschaft alten Eidgenossenschaft und damit als schweizerischer Nationalfeiertag festgelegt. Beim Bündnis von 1291 ging es jedoch weniger um den Schutz vor dem Haus Habsburg, als vielmehr darum, sich für die Unsicherheiten nach der Wahl eines neuen deutschen Königs abzusichern. Tatsächlich folgte ja auf Rudolf eine eher unsichere Zeit mit schnell wechselnden Herrschern.
Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser deutschen Königswahl vom 25. November 1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig IV. (HRR) Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum Römisch-deutscher König deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig dem Bayer. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. (Habsburg) Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich Kanton Luzern Luzern, Kanton Zürich Zürich, Kanton Glarus Glarus, Kanton Zug Zug und Kanton Bern Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wird als Die Acht Alten Orte bezeichnet.
Bild:Topographia Helvetiae.png thumb|left|Die Wappen der XIII-Orte und der Zugewandten in der Topographia Helvetiae von 1654
Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Schlacht bei Sempach Sempach und 1388 bei Schlacht bei Näfels Näfels gelang es den Eidgenossen habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie sogar die habsburgischen Stammlande im Kanton Aargau Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Toggenburger Grafen von Toggenburg zum Alter Zürichkrieg Alten Zürichkrieg (1436–1450) in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. In der Schlacht bei St. Jakob an der Birs wurden die habsburgischen Hilfstruppen der Armagnaken zwar nicht geschlagen, sie zogen sich jedoch angesichts der hohen Verluste wieder zurück. Zürich war schliesslich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Kanton Thurgau Thurgau, so dass sich Herzog Siegmund (Tirol) Sigismund von Tirol am 11. Juni 1474 in der «Ewige Richtung Ewigen Richtung» gezwungen sah, die alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrichs III. gegen Karl der Kühne Karl den Kühnen von Burgund und vernichteten den mächtigen burgundischen Staat. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals Savoyen savoyisch und burgundisch kontrollierte Kanton Waadt Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten.
Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform Kaiser Maximilian I. (HRR) Maximilian I.. Der Versuch Maximilians, die Eidgenossen im Schwabenkrieg gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel mit der faktischen Unabhängigkeit der Schweiz vom Heiliges Römisches Reich Heiligen Römischen Reich. Mit dem Beitritt von weiteren Kantonen erweiterte sich die Eidgenossenschaft bis 1513 auf Die Dreizehn Alten Orte Dreizehn Orte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten Zugewandter Ort zugewandten Orte, insbesondere das Kanton Wallis Wallis und die Drei Bünde.
Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt. Aus jener Zeit stammt auch die Schweizergarde, die der Papst Julius II. 1506 gründete. Bis 1513 gelang den Eidgenossen die Eroberung des heutigen Kanton Tessin Tessin und schliesslich sogar von Mailand, über das sie die Schutzherrschaft ausübten. Nach der Niederlage gegen Frankreich in der Schlacht bei Marignano 1515 endete die militärische Dominanz über Oberitalien. Der Mythos der Unbesiegbarkeit der Schweizer war widerlegt und es offenbarte sich die politische Zerstrittenheit der Orte untereinander. Dadurch wurde ab 1515 eine wirksame Aussenpolitik verhindert und es begann die Phase des «Stillsitzens», was man später Neutralitätspolitik nannte. Die Dreizehn Orte schlossen 1521 ein Soldbündnis mit Frankreich ab und erhielten dafür Pensionen, Zoll- und Handelsvergünstigungen und politischen Beistand bei inneren und äusseren Konflikten. Die alte Eidgenossenschaft wurde damit faktisch ein französisches Protektorat.
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Die von Ulrich Zwingli 1519 eingeleitete Reformation in Zürich breitete sich im Mittelland (Schweiz) Mittelland aus und führte zu grossen Spannungen zwischen den verschiedenen Kantonen. Nach den religiös begründeten Kappelerkriegen kam es 1531 im Zweiter Kappeler Landfriede Zweiten Kappeler Landfrieden zum Kompromiss: Kanton Zürich Zürich, Kanton Bern Bern, Basel, Kanton Schaffhausen Schaffhausen und Teile von Kanton Graubünden Graubünden blieben reformiert; die ''Urkantone'', Kanton Luzern Luzern, Kanton Zug Zug, Kanton Solothurn Solothurn und Kanton Freiburg Freiburg blieben katholisch. 1541 setzte Johannes Calvin in Genf die Reformation durch. Trotzdem kam es noch zweimal in den Villmergerkriegen von 1656 und 1712 zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionsgruppen unter den Orten.
Am 24. Oktober 1648 erreichte die Schweiz im Westfälischer Friede Westfälischen Frieden die Völkerrecht völkerrechtliche Anerkennung ihrer Souveränität und löste sich damit offiziell vom Heiliges Römisches Reich Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich besetzt. Im Gebiet der Schweiz wurde daraufhin nach französischem Vorbild die Helvetische Republik als Zentralstaat errichtet. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. 1803 verordnete Napoléon Bonaparte in der Mediation (Geschichte) Mediationsakte der Schweiz wieder eine föderalistische Verfassung mit autonomen Kantonen. Als Staatsname wurde die Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft» festgelegt. Die ehemaligen Untertanengebiete und die zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone Kanton St. Gallen St. Gallen, Kanton Graubünden Graubünden, Kanton Aargau Aargau, Kanton Thurgau Thurgau, Kanton Tessin Tessin und die Kanton Waadt Waadt umgewandelt.
Bild:Sceau Republique helvetique.png Helvetische Republik thumb|left|Das Siegel der [[Helvetische Republik|Helvetischen Republik.html" title="Helvetischen Republik.html" title="thumb|left|Das Siegel der [[Helvetische Republik|Helvetischen Republik">thumb|left|Das Siegel der [[Helvetische Republik|Helvetischen Republik">Helvetischen Republik.html" title="thumb|left|Das Siegel der [[Helvetische Republik|Helvetischen Republik">thumb|left|Das Siegel der [[Helvetische Republik|Helvetischen Republik
1815 wurde die inneren und äusseren Grenzen der Schweiz im Wiener Kongress international anerkannt. Die Grossmächte verordneten der Schweiz «immer währende bewaffnete Neutralität» um ihr Gebiet dem Einfluss Frankreichs zu entziehen. Zu den 19 Kantonen der Mediation kamen nun noch Kanton Neuenburg Neuenburg, Kanton Wallis Wallis und Kanton Genf Genf hinzu. Die Schweiz wurde durch den «Bundesvertrag» wieder zu einem Staatenbund, so dass während der folgenden Epoche der Restauration (Geschichte) Restauration die Eigenständigkeit der Kantone gegenüber der napoleonischen Zeit wieder grösser war. Der Kanton Kanton Jura Jura entstand als jüngster Kanton 1979 durch eine Abspaltung vom Kanton Bern.
Streitigkeiten zwischen den liberal-progressiven und den konservativ-katholischen Kantonen führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Nach der Niederlage der konservativ-katholischen Kantone wurde die Schweiz in den modernen Bundesstaat umgewandelt und die Autonomie der Kantone durch die Bundesverfassung von 1848 eingeschränkt. Bern wurde zum Sitz der Bundesbehörden und des Parlaments. Die Bundesverfassung wurde seither zweimal 1874 und 1999 total revidiert.
Bild:Bundeshaus-1902-472.jpg Bundeshaus (Schweiz) thumb|Das [[Bundeshaus (Schweiz)|Bundeshaus in Bern 1902.html" title="Bundeshaus.html" title="thumb|Das [[Bundeshaus (Schweiz)|Bundeshaus">thumb|Das [[Bundeshaus (Schweiz)|Bundeshaus in Bern 1902">Bundeshaus.html" title="thumb|Das [[Bundeshaus (Schweiz)|Bundeshaus">thumb|Das [[Bundeshaus (Schweiz)|Bundeshaus in Bern 1902
Während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Schweiz von einer starken Welle der Industrialisierung und des Eisenbahnbaus erfasst. Gleichzeitig fand auf religiösem und kulturellem Gebiet die Konfrontation zwischen dem Liberalismus und dem Konservativismus seine Fortsetzung im Kulturkampf. Die Integration der Katholiken in den neuen Bundesstaat erfolgte 1891 durch die Wahl des ersten Katholiken in den Bundesrat. Seither traten die bürgerlichen Parteien mehr oder weniger geschlossen gegen die Arbeiterbewegung an. Seit dem Ersten Weltkrieg im «Bürgerblock». Im Landesstreik von 1918 kam es zur bisher schärfsten Konfrontation zwischen Arbeiterschaft und Bürgertum in der Schweiz. Die Arbeiterbewegung konnte sich politisch auf nationaler Ebene erst nach der Einführung des Proporzwahlverfahrens 1919 etablieren.
Auf Initiative von Henri Dunant erfolgt 1864 in Genf die Gründung des Internationales Komitee vom Roten Kreuz Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Während der beiden Weltkriege bewahrte die Schweiz offiziell die bewaffnete Neutralität. Während im Erster Weltkrieg Ersten Weltkrieg mit der «Grenzbesetzung» die Verteidigung der Landesgrenzen gegen feindliche Übergriffe im Zentrum stand, zog sich im Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg Zweiten Weltkrieg die Schweizer Armee mit dem Aktivdienst ins Schweizer Reduit Réduit zurück, um einem deutschen Angriff möglichst harten Widerstand in Gebirgsstellungen entgegenzuhalten. Der schweizerischen Bevölkerung wurde durch die behördlich geförderte Bewegung der «Geistige Landesverteidigung Geistigen Landesverteidigung» ein starker Behauptungswillen gegen den Nationalsozialismus und später gegend die kommunistische Bedrohung vermittelt. Die Armee konnte in der Schweiz bis in die 1990er Jahre eine starke gesellschaftliche Stellung behaupten, da durch ihren Aufbau als Milizarmee eine starke Verflechtung von zivilen und militärischen Führungskadern gegeben war. Bereits in den 1970er Jahren und verstärkt anlässlich der Armee-Abschaffungs-Initiative kam es aber auch zu Spannungen zwischen Traditionalisten und Kritikern um die Rolle der Armee in der Gesellschaft. Seit dem Ende des Kalten Krieges nahm der Einfluss der Schweizer Armee auf die Zivilgesellschaft stark ab.
Die Schweiz nahm im Zweiten Weltkrieg einerseits Flüchtlinge auf, wies aber zeitweise gezielt Juden und andere nicht als «politisch Verfolgte» eingestufte Flüchtende zurück, obschon die These vom «vollen Boot» schon damals politisch stark umstritten war. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren im Bergier-Bericht kritisch aufgearbeitet. In der Nachkriegszeit wurden weitere problematische Themen der Vergangenheit aufgegriffen wie die Verfolgung der Jenischen durch das Programm «Kinder der Landstrasse», der Verdingkinder-Problematik, der wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Apartheid-Staat Südafrika oder der Rolle der schweizerischen Banken im Zusammenhang mit Fluchtgeldern von Diktatoren der Dritten Welt.
Die Volksrechte wurden seit 1848 immer stärker ausgebaut. 1919 wurde das Proporzwahlverfahren für den Nationalrat eingeführt. 1971 wurde in einer Volksabstimmung das Frauenstimmrecht (Schweiz) Frauenstimmrecht nach jahrzehntelangem Kampf angenommen. Der von der Regierung angestrebte Beitritt zum Europäischer Wirtschaftsraum EWR scheiterte 1992. Die Schweiz trat nach einer positiv ausgegangenen Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinte Nationen Vereinten Nationen (UNO) bei.
Namensherkunft
In den Kriegen der alten Eidgenossen gegen die Habsburger spielten die Schwyzer Truppen eine wichtige Rolle. Die Schwyzer hatten zudem eine grosse Bedeutung für das europäische Söldnergeschäft. Nach der Schlacht bei Sempach von 1386 wurde der Name „Swiz“ oder „Sweiz“ legendär: Die deutschen und österreichischen Chronisten bezeichneten nun alle Eidgenossen so. Das erste schriftliche Zeugnis dafür stellt ein Rechtsdokument König Sigismunds aus dem Jahr 1415 dar, in welchem von „Schweizern“ die Rede ist.
Die Mitglieder der Eidgenossenschaft benutzten diesen Sammelnamen nicht, weil er ihnen missfiel. Im Schwabenkrieg von 1499 wendete sich das Blatt und die als „Schweizer“ beschimpften Eidgenossen fingen in trotzigem Stolz an, sich selbst so zu bezeichnen. Offiziell benutzten sie aber weiterhin den Begriff „Eidgenossen“. Erst im 18. Jahrhundert begann der Chronist Johannes von Müller damit, die Eidgenossen „Schweizerische Eidgenossen“ zu nennen. 1803 wurde dieser Begriff in der Mediation (Geschichte) Mediationsverfassung erstmals amtlich gebraucht. Die Bezeichnung „Helvetische Republik“ - so hatte Napoleon 1798 das erste gesamteidgenössische Staatswesen genannt - wurde ersetzt durch den Namen „Schweizerische Eidgenossenschaft“.
Politik
''Hauptartikel:'' Politisches System der Schweiz
Politisches System
Bild:Swiss parlement house South 001.jpg Bundeshaus_(Schweiz) thumb|right|[[Bundeshaus (Schweiz)|Bundeshaus in Bern.html" title="Bundeshaus.html" title="thumb|right|[[Bundeshaus (Schweiz)|Bundeshaus">thumb|right|[[Bundeshaus (Schweiz)|Bundeshaus in Bern">Bundeshaus.html" title="thumb|right|[[Bundeshaus (Schweiz)|Bundeshaus">thumb|right|[[Bundeshaus (Schweiz)|Bundeshaus in Bern
Die Schweiz ist ein Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Staaten durch
*Elemente der Direkte Demokratie direkten Demokratie: Das Volk kann über Volksinitiative (Schweiz) Initiativen und Referendum Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Kanton Glarus Glarus, gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde.
*den ausgeprägten Föderalismus in der Schweiz Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)
*die Konkordanzdemokratie
*ihre selbstdeklarierte Schweizerische Neutralität Neutralität
Gewaltenteilung
Wie in allen anderen Demokratien ist die Staatsgewalt, gestützt auf die Bundesverfassung (Schweiz) Schweizerische Bundesverfassung, in drei Säulen gegliedert:
*Die Legislative (Bundesversammlung (Schweiz) Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat (Schweiz) Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das schweizerische Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament: Die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.
*Die Exekutive ist der Bundesrat (Schweiz) Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den so genannten «Bundesräten» (Ministern), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsident (Schweiz) Bundespräsidenten gewählt. Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat.
*Die Judikative besteht aus dem Bundesgericht (Schweiz) Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Eidgenössisches Versicherungsgericht Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern (Stadt) Luzern, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht (Schweiz) Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Gewählt werden die Bundesrichter, welche meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das System der Bundesgerichte befindet sich gegenwärtig im Umbau, insbesondere wurden die beiden letztgenannten erstinstanzlichen Gerichte neu geschaffen. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht wird dies voraussichtlich 2007 tun. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben.
''Siehe auch:'' Liste der Bundespräsidenten der Schweiz, Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates.
Parteien
''Hauptartikel:'' Politische Parteien in der Schweiz
Parteien mit Vertretern im Bundesrat («Bundesratsparteien») sind:
*die Schweizerische Volkspartei (SVP; Stimmenanteil 2003: 26.6%),
*die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP; Stimmenanteil 2003: 23.3%),
*die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP; Stimmenanteil 2003: 17.3%) sowie
*die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; Stimmenanteil 2003: 14.4%).
SVP, FDP und SP stellen jeweils zwei Bundesratsmitglieder, die CVP einen. Diese Verteilung ist neu seit Dezember 2003 (siehe auch Zauberformel).
Von den übrigen Parteien hat die Grüne Partei der Schweiz den grössten Stimmenanteil (2003: 7.4%).
Internationale Organisationen
Bild:UN building, Genevra.jpg thumb|right|UNO-Gebäude in Genf
Die Schweiz ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen. Als eines der letzten Länder trat die Schweiz 2002 der Vereinte Nationen UNO bei, ist aber zugleich das erste Land, dessen Volk über den Beitritt abstimmen durfte. Daneben ist die Schweiz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE, dem Europarat wie auch in der Europäische Freihandelszone EFTA tätig. Die Schweiz nimmt an der Partnerschaft für den Frieden der NATO teil und ratifizierte das Kyoto-Protokoll. Die Schweiz ist Mitglied im UN-Menschenrechtsrat. In der Forschung kooperiert die Schweiz mit einigen europäischen Organisationen. Sie ist Gründungsmitglied des CERN und stellt mit Genf den Standort der Forschungsanlage. Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäische Union Europäischen Union (EU) noch des Europäischer Wirtschaftsraum Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR); jedoch bestehen wichtige bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Ein Beitritt zur NATO stünde im Konflikt zur Neutralität der Schweiz.
''Siehe auch:'' Die Schweiz in den Vereinten Nationen
Politische Strukturen
Kantone
Bild:KARTE schweiz verwaltungsgliederung.png thumb|540px|right|Schweizer Kantone
''Hauptartikel:'' Kanton (Schweiz)
Die Schweiz besteht aus 26 Kanton (Schweiz) Kantonen (vor der Totalrevision der Bundesverfassung (Schweiz) Bundesverfassung von 1999: 23 Kantone, wovon drei in je zwei Halbkantone gegliedert waren). Die Schweiz weist im europäischen Vergleich einen sehr ausgeprägten Föderalismus in der Schweiz Föderalismus auf, der die politische und wirtschaftliche Kleinräumigkeit und Fragmentiertheit der Schweiz verstärkt.
Enklaven
Büsingen am Hochrhein wie auch Campione d’Italia sind Enklaven in der Schweiz. Die deutsche Gemeinde Büsingen ist nördlich des Rheins vom Kanton Schaffhausen umgeben, südlich davon grenzt sie an die Kantone Zürich und Thurgau. Das italienische Campione, bekannt für sein Spielcasino, liegt am Luganersee innerhalb des Kantons Tessin.
Lange Zeit ''funktionale Enklave'' war das italienische Livigno. Seit der Errichtung einer Passstrasse ist Livigno auch von Italien aus zu erreichen. Um das Leben in der dennoch abgeschiedenen Lage zu attraktivieren, ist die Gemeinde heute eine zollfreie Zone, nachdem es bis dahin dem schweizerischen Zollgebiet zugerechnet wurde.
Regionen
Neben den geologischen und den geografischen Regionen definierte das Bundesamt für Statistik für die Schweiz sieben Grossregionen.
Diese sind die Ostschweiz, Kanton Zürich Zürich, die Zentralschweiz, die Nordwestschweiz, die Espace Mittelland, die Région Lémanique wie auch der Kanton Tessin Ticino.
In der Umgangssprache wird die Zentralschweiz häufig Innerschweiz genannt. Die Region zwischen Bern und Zürich wird auch als Mittelland (Schweiz) Mittelland bezeichnet und der französischsprachige Teil der Schweiz wird als Romandie, Welschschweiz oder Westschweiz bezeichnet.
''Siehe auch:'' Grossregionen der Schweiz
Städte
Bild:Zuerich vier Kirchen.jpg thumb|right|Zürcher Innenstadt
Die grösste Stadt der Schweiz ist Zürich mit rund 367'000 Einwohnern. Die Agglomeration umfasst 1'080'000 Einwohner. Weitere Grossstädte sind Genf mit rund 185'000, Basel mit rund 166'000, die Bundesstadt Bern mit rund 127'000, sowie Lausanne mit 117'000. Die grössten Städte mit weniger als 100'000 Einwohnern sind Winterthur (Stadt) Winterthur (92'963), St. Gallen (69'907) und Luzern (57'491). Die Bevölkerungsdichte ist im flachen Mittelland sehr hoch, im Alpenland und im Jura naturgemäss dünn.
(alle Einwohnerzahlen sind Stand 2005)
''Siehe auch:'' Liste der Städte in der Schweiz Liste der Städte und Gemeinden der Schweiz.
Landesverteidigung
''Hauptartikel:'' Schweizer Armee
Die ''Schweizer Armee'' ist die bewaffnete Streitkräfte Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe (Schweiz) Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grenzüberschreitenden Seen sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Das jährliche Budget beträgt rund 4,6 Milliarden Franken (2004).
Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Miliz (Volksheer) Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren.
Weltweit einzigartig ist die Abgabe der persönlichen Waffe an den Wehrmann; Angehörige der Armee bewahren ihre Waffe mit Munition zu Hause auf. Daher entstand auch die Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee».
Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren per Marschbefehl zur militärischen ''Rekrutierung'' aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis.
Etwa 67% bestehen die Aushebung, d. h. sind ''diensttauglich''. Die ''Dienstuntauglichen'' müssen eine jährliche ''Militärpflichtersatzsteuer'' zahlen. Die meisten leisten dann Zivilschutz. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, hat die Möglichkeit, einen Zivildienst (meist eine Form von Sozialarbeit) zu absolvieren. Zur Abschreckung wurde die Dauer des Zivildienstes auf das 1.5-fache des Militärdienstes angesetzt. Die Dienstdauer beträgt daher für Zivildienstleistende, die nie eine Rekrutenschule absolviert haben, 390 Tage. Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossem Aufwand durchzusetzen. Im Verlaufe eines Jahres werden ca. 20'000 junge Schweizer und Schweizerinnen in Rekrutenschulen von 18 oder 21 Wochen Dauer ausgebildet.
Mit der Reform Armee XXI - per Volksabstimmung im Jahre 2003 angenommen - wird die Mannschaftsstärke von bislang 400'000 der Armee 95 auf ca. 200'000 Angehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserveeinheiten eingeteilt.
Bild:F-18 seite.jpg Luftwaffe (Schweiz) thumb|right|F/A 18 "Hornet" der [[Luftwaffe (Schweiz)|Schweizer Luftwaffe.html" title="Schweizer Luftwaffe.html" title="thumb|right|F/A 18 "Hornet" der [[Luftwaffe (Schweiz)|Schweizer Luftwaffe">thumb|right|F/A 18 "Hornet" der [[Luftwaffe (Schweiz)|Schweizer Luftwaffe">Schweizer Luftwaffe.html" title="thumb|right|F/A 18 "Hornet" der [[Luftwaffe (Schweiz)|Schweizer Luftwaffe">thumb|right|F/A 18 "Hornet" der [[Luftwaffe (Schweiz)|Schweizer Luftwaffe
Schweizer Bürgern ist es verboten, als Söldner in einer fremden Armee zu dienen. Davon ausgenommen ist die Schweizergarde des Vatikanstadt Vatikans.
Insgesamt fanden drei Mobilmachung Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/1871 71 statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Erster Weltkrieg Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee beschlossen. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Henri Guisan wurde zum General#Schweiz General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.
''Hauptartikel:'' Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg
Die Schweizer Armee war im Zweiter Weltkrieg Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der Luftwaffe (Wehrmacht) deutschen Luftwaffe verwickelt. Zu Lande jedoch wurde sie auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert. Nachweislich wurden aber auch Bomber der Vereinigte Staaten USA abgefangen, die sich über österreichischem Territorium glaubten. Trotz mehrmaligen Anfunkens durch die Schweizer Jagdflieger antworteten die Bomberbesatzungen befehlsgemäss nicht und wurden abgeschossen. Auch wurde Schaffhausen irrtümlich von der United States Army Air Forces (USAAF) bombardiert und ein weiterer Bomber der USAAF, der seinen Verband verloren hatte, entledigte sich seiner explosiven Ladung über Basel.
Da sich die militärische Bedrohungslage im heutigen Europa für die Schweiz geändert hat, wird die Armee immer wieder in Frage gestellt. Besonders die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) setzt sich seit Jahren für eine Abschaffung ein - bislang jedoch erfolglos: zwei Abstimmungen zur Abschaffung der Armee wurden vom Volk deutlich verworfen. Auch die Frage, ob friedenserhaltende Armeeeinsätze im Ausland mit der Neutralität vereinbar sind, ist umstritten.
Sozialversicherungen
''Hauptartikel:'' Schweizer Sozialpolitik
In der Schweiz existieren mehrere Sozialversicherungen. Diese sind meistens Zwangsversicherungen, das heisst, für die Bewohner besteht eine Versicherungspflicht. Die wichtigsten Sozialversicherungen sind:
*die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die staatliche Rentenversicherung
*die Krankenversicherung
*die Mutterschaftsversicherung
*die Unfallversicherung
*die Invalidenversicherung (Schweiz) Invalidenversicherung (IV), für Personen, die aufgrund von Behinderungen nicht mehr vollständig erwerbstätig sein können oder Ergänzungsleistungen benötigen
Daneben ist für Erwerbstätige eine berufliche Vorsorge, die Pensionskasse, obligatorisch. Diese wird privatwirtschaftlich geregelt und ist Sache des Arbeitgebers.
Freiwillig ist dagegen die Private Vorsorge in Form von zum Beispiel Lebensversicherungen. Diese werden bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich gefördert.
Die staatliche Rentenversicherung, die berufliche Vorsorge wie auch die private Vorsorge werden zusammen als Drei-Säulen-System Schweiz Drei-Säulen-System bezeichnet.
Daneben gibt es die Erwerbsersatzordnung, so dass Militärdienstpflichtige während der Ausübung militärischer Pflichten ein Taggeld bekommen. Obligatorisch ist auch die Arbeitslosenversicherung.
''Siehe auch:'' Sozialversicherung (Schweiz)
Gesundheitswesen
''Hauptartikel:'' Gesundheitswesen Schweiz
In der Schweiz ist jeder Einwohner - egal, ob Schweizer oder nicht - aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse seiner Wahl für die Behandlungskosten bei Krankheit zu versichern («Grundversicherung», «obligatorische Krankenpflegeversicherung»).
Die Krankenkassen sind in der Schweiz privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt, sofern er im Tätigkeitsgebiet der Kasse seinen Wohnsitz hat. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist Sache des Versicherten. Es handelt sich dabei um eine Kopfprämie, d.h. die Prämie ist einkommensunabhängig, variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton. Einkommensschwachen Personen werden von staatlicher Seite individuelle Prämienverbilligungen gewährt.
Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Einnahmen aus Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deshalb markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäusern. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. ''Ambulante'' Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Mit den Europäische Union EU-Staaten bestehen Verträge, welche die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111).
Für Behandlungskosten bei 'Unfällen' ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten – auch bei Freizeitunfällen – zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.
Schulsystem
''Hauptartikel:'' Schweizer Schulsystem
Kompetenzen
Das Schweizer Schulsystem ist ein komplexes Gebilde. Die Obhut des Schulwesens liegt nicht ausschliesslich beim Bund, sondern ist aufgrund des Föderalismus in der Schweiz Föderalismus vorwiegend Sache der Kanton (Schweiz) Kantone.
Der Bund und die Kantone teilen sich die Verantwortung für das Bildungswesen, wobei die Kantone weitgehende Autonomie haben. Auf Bundesebene definiert ist die Garantie auf freie Schulbildung, der Beginn eines Schuljahres im August und die Sicherstellung der Qualitätsanforderungen. In anderen Bereichen haben die Kantone die alleinige Kompetenz in der obligatorischen Schule.
In den weiterführenden Schulen hat der Bund etwas grössere Kompetenzen. Die Kantone sind jedoch weiterhin für die Ausführung zuständig und ihnen obliegt die Verantwortung.
In der Tertiärstufe sind die Kompetenzen ebenfalls verteilt. Dem Bund obliegt die Regelungskompetenz für die Fachhochschulen (FH) und die beiden Eidgenössische Technische Hochschule Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) in Zürich (ETHZ) und Lausanne (EPFL). Bei den Universitäten liegt die Obhut wiederum bei den Kantonen.
Auf Grund dieser Tatsachen kann man entsprechend der Anzahl der Kantone von 26 verschiedenen Schulsystemen in der Schweiz sprechen.
Schulbildung
Die Dauer der Primarschule, der Sekundarstufe I sowie die Anzahl der Ebenen (Leistungsniveau) in der Sekundarstufe I variiert von Kanton zu Kanton, insgesamt sind es meist neun Jahre. Es gibt auch grosse Differenzen im Schulstoff. Die Lehrmittel, Schulbücher werden von den Kantonen meistens in eigener Regie erstellt und vertrieben. Nach dem Ende des Obligatoriums sind alle jedoch auf einem ähnlichen Niveau.
Nach dem Schulobligatorium hat man die Wahl zwischen einer weiterführenden Schule, die zur Matura führt, oder der Beginn einer Berufsausbildung, einer Lehre. Die Lehre wird begleitet von einem regelmässigen Besuch einer Berufsschule. Freiwillig ist der parallele Besuch einer Berufsmittelschule (BMS), die mit der Berufsmatura abgeschlossen wird.
Die meisten Schweizer SchülerInnen wählen den Weg einer Lehre. Über die BMS ist der Zugang für ein Studium an einer Fachhochschule möglich. Mit der neuen sogenannten «Passerelle» wird ausserdem, nach Erwerb des Berufsmaturitätszeugnisses (BM-Zeugnis), durch ein zusätzliches Schuljahr und einer Zusatzprüfung, der prüfungsfreie Zugang an eine universitäre Hochschule ermöglicht.
''Siehe auch:'' Schweizer Universitäten und Fachhochschulen
Verkehr und Transport
''Hauptartikel:'' Transport in der Schweiz
Schienenverkehr
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Die Schweiz hat das dichteste Liste von Eisenbahnstrecken in der Schweiz | |