'''Ortsgemeinde''' steht für bestimmte Formen von Gemeindetypen in Rheinland-Pfalz und in der Schweiz.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist eine Ortsgemeinde eine Gemeinde, die zusammen mit anderen (Orts-)Gemeinden zu einer Verbandsgemeinde gehört. Der Gesetzgeber will damit den allgemeinen Begriff „Gemeinde“ stärker von der „Verbandsgemeinde“ als einer besonderen Art der Verwaltungsgemeinschaft abheben. Im Gegensatz dazu gibt es die Verbandsfreie Gemeindenverbandsfreien Gemeinden, die keiner Verbandsgemeinde angehören.
Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbstständig und hat einen ''Ortsbürgermeister'' und einen ''Ortsgemeinderat''. In anderen Bundesländern heißen die vergleichbaren Gebietskörperschaften nur „Gemeinde“.
Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt gemäß § 68 Abs. 1 GemO die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. Sie ist dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden.
Ortsgemeinden haben oftmals nur sehr wenige Einwohner. Mit der in Rheinland-Pfalz getroffenen Regelung konnte man bei der Gemeindereform der 1970er-Jahre die Selbständigkeit von Gemeinden aufrecht erhalten und dennoch durch die Einrichtung von Verbandsgemeinden die Kommunalverwaltung insgesamt neu organisieren. In den meisten anderen Bundesländern mussten bei der Gemeindereform viele Gemeinden ihre Selbständigkeit aufgeben und wurden zu Gemeindeteilen bzw. Stadtteilen von größeren Kommunen.
Schweiz
In der Schweiz hat der Begriff je nach Kanton (Schweiz)Kanton unterschiedliche Bedeutung:
*Im Kanton Thurgau waren die Ortsgemeinden neben den Munizipalgemeinden bis Anfang der 1990er Jahre selbstständige Entitäten. Seit dem Abschluss der Gemeindereform im Jahre 1999 sind sie Teil von einer der 80 politischen Gemeinden.
*Im Kanton St. Gallen sind die Ortsgemeinden schon länger de facto die bürgerliche Abteilung der politischen Gemeinden. Siehe: Bürgergemeinde.
*Im Kanton Glarus wird die politische Gemeinde als "Ortsgemeinde" bezeichnet.
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