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Oberbefehlshaber

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Ein '''Oberbefehlshaber''' übt über die gesamten Streitkräfte eines Landes die höchste Kommandogewalt aus, egal ob zu Lande, zu Wasser oder in der Luft. Oft hat das Staatsoberhaupt auch die Funktion des Oberbefehlshabers. In Deutschland hat in Friedenszeiten laut Artikel 65 a Absatz 1 Grundgesetz der Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt inne. Sobald nach Artikel 115 a Grundgesetz der Verteidigungsfall festgestellt wird, geht laut Artikel 115 b Grundgesetz die Kommandogewalt auf den Bundeskanzler (Deutschland) Bundeskanzler als neuen Oberbefehlshaber über. In Österreich ist laut Artikel 80 der Bundesverfassung (Österreich) Bundesverfassung der Bundespräsident (Österreich) Bundespräsident Oberbefehlshaber des Österreichisches Bundesheer Bundesheeres. Er verfügt aber über keine unmittelbare Befehls- und Verfügungsgewalt. In der militärischen Terminologie wird auch der einen militärischen Großverband (ab Armee), eine höhere Kommandobehörde oder eine Teilstreitkraft führende militärische Vorgesetzte als ''Befehlshaber'' bzw. abhängig von der Größe oder Bedeutung des Verbandes oder der Kommandobehörde auch als ''Oberbefehlshaber'' bezeichnet.

Siehe auch
* Kommandierender General Kategorie:Dienststellung en:Commander-in-Chief fr:Commandant en chef nl:Opperbevelhebber no:Øverstkommanderende sv:Överbefälhavare vi:Tổng tư lệnh




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