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Oberbefehlshaber
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Ein '''Oberbefehlshaber''' übt über die gesamten Streitkräfte eines Landes die höchste Kommandogewalt aus, egal ob zu Lande, zu Wasser oder in der Luft.
Oft hat das Staatsoberhaupt auch die Funktion des Oberbefehlshabers.
In Deutschland hat in Friedenszeiten laut Artikel 65 a Absatz 1 Grundgesetz der Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt inne. Sobald nach Artikel 115 a Grundgesetz der Verteidigungsfall festgestellt wird, geht laut Artikel 115 b Grundgesetz die Kommandogewalt auf den Bundeskanzler (Deutschland) Bundeskanzler als neuen Oberbefehlshaber über.
In Österreich ist laut Artikel 80 der Bundesverfassung (Österreich) Bundesverfassung der Bundespräsident (Österreich) Bundespräsident Oberbefehlshaber des Österreichisches Bundesheer Bundesheeres. Er verfügt aber über keine unmittelbare Befehls- und Verfügungsgewalt.
In der militärischen Terminologie wird auch der einen militärischen Großverband (ab Armee), eine höhere Kommandobehörde oder eine Teilstreitkraft führende militärische Vorgesetzte als ''Befehlshaber'' bzw. abhängig von der Größe oder Bedeutung des Verbandes oder der Kommandobehörde auch als ''Oberbefehlshaber'' bezeichnet.
Siehe auch
* Kommandierender General
Kategorie:Dienststellung
en:Commander-in-Chief
fr:Commandant en chef
nl:Opperbevelhebber
no:Øverstkommanderende
sv:Överbefälhavare
vi:Tổng tư lệnh
[Der Artikel zu Oberbefehlshaber stammt aus dem Nachschlagewerk Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Dort findet sich neben einer Übersicht der Autoren die Möglichkeit, den Original-Text des Artikels Oberbefehlshaber zu editieren.
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