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0-9
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Mitglied
*** Shopping-Tipp: Mitglied
Ein '''Mitglied''' ist eine einer bestimmten Körperschaft angehörende Person, zum Beispiel eines Vereins oder eines Parlaments.
Die Mitgliedschaft entsteht durch teilweise mit bestimmten Symbolhandlungen und Ritualen verbundene Aufnahme, Beitritt oder durch Geburt. Mitgliedschaft impliziert die Anerkennung der Regeln und Statuten der Gemeinschaft, und legt gewisse Rechte und Pflichten fest. Ferner manifestiert sich Mitgliedschaft in einer gewissen Unterstützung der Körperschaft.
Des Weiteren kommt es vor, dass Personen von ihrer Umwelt aufgrund ihres Verhaltens, Aussehens oder ihrer Gesinnung zu Mitgliedern einer besonderen Gruppierung gerechnet werden.
Ein bestimmtes Zugehörigkeitsgefühl zu einer Gruppierung allein konstituiert noch keine Mitgliedschaft. Dieses können Mitglieder mit Anwartschaft Anwärtern, Postulanten oder Sympathisanten teilen. Mitgliedschaft entsteht durch Bestätigung. Ihr Ende unterliegt den jeweils gültigen Regeln, hier kommt etwa Austritt/ Rücktritt, Abwahl, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Auflösung der Gruppierung infrage.
Arten von Mitgliedschaft
Vereine
Viele Menschen sind Mitglied in einem Verein. Dadurch zeigen sie ihrer Umwelt, dass sie „ihren“ Verein und/oder seine Ziele unterstützen. Als Gegenleistung erhalten sie, zum Beispiel bei Sport- oder Musikvereinen die Möglichkeit, unter fachmännischer Aufsicht zu trainieren oder zu proben und in der Öffentlichkeit zu spielen, bzw. aufzutreten.
Mitglieder von Vereinen mit kulturellem Charakter wollen Traditionen aufrechterhalten und/oder verbreiten.
Soziale Vereine und ihre Mitglieder wollen anderen helfen.
Parlamente
Abgeordnete des Deutscher Bundestag Deutschen Bundestages und der Landtage der Länder verwenden auf offiziellen Briefen das Kürzel ''MdB'' bzw. ''MdL'' für ''Mitglied des Bundes-/Landtags''.
Strafrecht
Ein in einer Tätergruppe handelnder Krimineller oder Terrorist kann als ''Mitglied einer Kriminelle Vereinigung kriminellen'' bzw. ''Terroristische Vereinigung terroristischen Vereinigung'' belangt werden.
Ordentliche Mitglieder
''Ordentliche Mitglieder'' sind Personen, die einem Gremium (im allgemeinen Fall der Mitgliederversammlung) vollständig und mit Stimmrecht angehören. Anders als „Mitglieder mit beratender Stimme“ sind sie nicht nur Meinungsvertreter und Berater, sondern gleichzeitig auch Entscheidungsträger.
Ob ''Ehrenmitglieder'' zu den ''ordentlichen Mitgliedern'' gerechnet werden, wird unterschiedlich gehandhabt.
Ordentliche Mitglieder im Deutschen Bundestag
Die Bezeichnung ordentliches Mitglied wird beispielsweise für Abgeordnete des Deutscher Bundestag Deutschen Bundestags verwendet in Bezug auf die Ausschüsse, wobei ordentliche Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen ein Stimmrecht haben und ihm ständig angehören. Hier entgegengesetzt stehen wieder die Mitglieder mit beratender Stimme, die größtenteils Sachverständiger Sachverständige oder Lobby Lobbyisten beinhaltet. Die stellvertretenden Mitglieder hingegen gehören dem Ausschuss nur an, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist, oder ausscheidet.
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Kategorie:Vereinswesen
Kategorie:Planung und Organisation
nl:lid (persoon)
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[Der Artikel zu Mitglied stammt aus dem Nachschlagewerk Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Dort findet sich neben einer Übersicht der Autoren die Möglichkeit, den Original-Text des Artikels Mitglied zu editieren.
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