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Ministeriale

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{{Redundanztext| 01:10, 19. Mär. 2007 (CET)|März 2007|Ministeriale|Ministerialadel}} Die zwei Lemmata sind doch recht identisch. Auch der Inhalt ist teilweise identisch. Einiges steht jedoch im Artikel Ministerialadel was im Artikel Ministeriale nicht steht. Daher sollten diese Artikel zusammengefasst werden. Da ich nicht weiß unter welchem Lemma, stelle ich das erst mal zu Diskussion. Grüße -- 01:10, 19. Mär. 2007 (CET) Ein '''Ministeriale''' (Latein mittellateinisch, zu lateinisch ''ministerialis'': im (Kaiser kaiserlichen) Dienst stehender, Beamter; Plural: die Ministerialen) war ein Angehöriger des Dienstadels im Mittelalter. Im Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation Heiligen Römischen Reich wurde so die Oberschicht ursprünglich unfreier „Dienstmannen“ (Dienstleute) im Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienst genannt. Auch besondere Form der Hörigen. Ministerialen sind Hörige, die von ihrem Grundherrn mit einer besonderen Funktion betraut wurden, wie etwa der Leitung eines Hofes, der Führung der Finanzen (Kanzlei) oder der Leitung verschiedenster Besitzungen. Seit dem 11. Jahrhundert verstand man unter dem Begriff Ministerialen ritterlich lebende Dienstleute mit eigener oder delegierter Herrschaft sowie politischem Einfluss (unter anderem Ausübung der Hofämter). Mit dem zunehmenden Bedarf an Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdiensten (etwa im Investiturstreit) sowie der Festlegung ihrer zunächst unbestimmten Pflichten und Rechte in Salier salischer Zeit (1024-1125) wurden die Ministerialen ein neuer, vielfältig differenzierter Stand. Sie erhielten (nicht vererbbare) Dienstlehen und leisteten dafür, erst für geistliche Herren, ritterliche Dienste. Seit König Konrad II. (HRR) Konrad II. (1024-1039) wurden sie als Vogt Vögte oder Burggrafen und Landrichter zur Verwaltung des Reichsguts und, in den Landesherrschaften, der Landesgüter herangezogen; als Reichsministerialen stützten sie die salische und besonders die Staufer staufische Reichspolitik. Im 12. Jahrhundert setzte ein Angleichungsprozess an den Stand der Edelfreien (Vasallen) ein. Die Reste der Unfreiheit schwanden allmählich, die Dienstlehen wurden zu echten (erblichen) Lehnswesen Lehen, auch weil häufig verarmte Edelleute unter Vorbehalt ihrer Freiheitsrechte freiwillig in den Ministerialenstand übertraten. Da die Ministerialen seit dem 13. Jahrhundert 13./14. Jahrhundert im niederen Adel aufgegangen waren, bildeten sie seit Beginn des 15. Jahrhunderts den Kern des Ritter Ritterstandes. Max Weber bezeichnet in seinem Hauptwerk "Wirtschaft und Gesellschaft" Ministeriale als haushörige, also unfreie, Hausbeamte, im Gegensatz zu freien Beamten, deren Ernennung auf einem Kontrakt beruht und durch freie Auslese zustande kommt . Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. 5., revid. Auflage, Tübingen: Mohr, 1976, S.131f.

Bedeutende Ministerialen
* Eike von Repgow (* ca. 1180; † ca. 1235) – Verfasser des Sachsenspiegels * Markward von Annweiler († 1202) – Truchsess Reichstruchsess und Regent des Königreich Sizilien Königreichs Sizilien * Diepold von Schweinspeunt († nach 1221) - Graf von Acerra und Herzog von Spoleto

Weblinks

- Zentrale für Unterrichtsmedien

Quellen
en:Ministerialis fr:Ministériel Kategorie:Verwaltung Kategorie:Mittelalter Kategorie:Deutsche Geschichte (Heiliges Römisches Reich) '''Ministerialen''', im Fränkisches Reich Fränkischen Reich die Oberschicht unfreier Dienstmannen im Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienst weltlicher und geistlicher Feudalherren. Seit dem 11. Jahrhundert jener besondere Geburtsstand unfreier, aber ritterlich lebender Dienstleute, die gegen Gewährung eines Dienstlehens ritterliche Dienste leisteten. Kategorie:Feudalismus

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