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Legitimation

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Die '''Legitimation''' (aus lat. ''lex'', "Gesetz"; '''Rechtfertigung''') bezeichnet * umgangssprachlich eine Erlaubnis, eine Handlung durchzuführen; so gibt jemand eine mündliche oder schriftliche "Legitimation" als Beglaubigung oder Ermächtigung; * juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung oder einen Ausweis; siehe auch Legitimationskettentheorie; * zumal im Familienrecht eine Ehelichkeitserklärung, die einem nichtehelichen die Rechte eines ehelichen Kindes verleiht; * In der Politikwissenschaft wird unterschieden zwischen Input-Legitimation, Throughput-Legitimation und Output-Legitimation; siehe Legitimation (Politikwissenschaft); * bei Wahlen ** qualitativ die Art der Zuteilung des Amtes: direkte oder indirekte Wahl, Ernennung durch Gewählte, ** quantitativ die Anzahl der Stimmen pro Mandat einer Partei (vgl. Wahlsystem#Wahlgerechtigkeit Wahlgerechtigkeit, Sitzzuteilungsverfahren Sitzzuteilung insbesondere nach H%C3%B6chstzahlverfahren_nach_d%27Hondt d'Hondt); * in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaft Herrschaftsformen - ''siehe dazu auch'' Legitimität. {{Begriffsklärung}} en:Legitimation




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