|
|
 |
|
 |
| Wörterbuch der Bedeutung |
<<Zurück
Bitte wählen Sie einen Buchstaben:
A, Ä |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
N |
O, Ö |
P |
Q |
R |
S |
T |
U, Ü |
V |
W |
X |
Y |
Z |
0-9
(Groß-/Kleinschreibung wird nicht unterschieden)
Klicken Sie hier, um zur Shopping-Mall zu gelangen
Legitimation
*** Shopping-Tipp: Legitimation
Die '''Legitimation''' (aus lat. ''lex'', "Gesetz"; '''Rechtfertigung''') bezeichnet
* umgangssprachlich eine Erlaubnis, eine Handlung durchzuführen; so gibt jemand eine mündliche oder schriftliche "Legitimation" als Beglaubigung oder Ermächtigung;
* juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung oder einen Ausweis; siehe auch Legitimationskettentheorie;
* zumal im Familienrecht eine Ehelichkeitserklärung, die einem nichtehelichen die Rechte eines ehelichen Kindes verleiht;
* In der Politikwissenschaft wird unterschieden zwischen Input-Legitimation, Throughput-Legitimation und Output-Legitimation; siehe Legitimation (Politikwissenschaft);
* bei Wahlen
** qualitativ die Art der Zuteilung des Amtes: direkte oder indirekte Wahl, Ernennung durch Gewählte,
** quantitativ die Anzahl der Stimmen pro Mandat einer Partei (vgl. Wahlsystem#Wahlgerechtigkeit Wahlgerechtigkeit, Sitzzuteilungsverfahren Sitzzuteilung insbesondere nach H%C3%B6chstzahlverfahren_nach_d%27Hondt d'Hondt);
* in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaft Herrschaftsformen - ''siehe dazu auch'' Legitimität.
{{Begriffsklärung}}
en:Legitimation
[Der Artikel zu Legitimation stammt aus dem Nachschlagewerk Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Dort findet sich neben einer Übersicht der Autoren die Möglichkeit, den Original-Text des Artikels Legitimation zu editieren.
Die Texte von Wikipedia und dieser Seite stehen unter der GNU Free Documentation License.]
<<Zurück |
Zur Startseite |
Impressum |
Zum Beginn dieser Seite
|
|
|
|