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Legislaturperiode

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Die '''Legislaturperiode''' oder '''Wahlperiode''' ist die Amtsperiode einer gesetzgebenden Volksvertretung (Parlament). Die maximale Dauer einer Wahlperiode ist meist gesetzlich festgelegt, regelmäßig in Gesetzen von Verfassungsrang. Darüber hinaus besteht oft die Möglichkeit einer Verkürzung der Wahlperiode durch deren vorzeitige Beendigung. Je nach Verfassung löst sich die Volksvertretung entweder selbst auf oder wird aufgelöst, woraufhin Wahl Neuwahlen ausgeschrieben werden. In vielen demokratischen Staaten beträgt die Dauer einer Wahlperiode vier bis fünf Jahre. Eine bedeutende Ausnahme stellen unter anderem die USA dar, deren Repräsentantenhaus (Vereinigte Staaten) Repräsentantenhaus alle zwei Jahre gewählt wird; das gleiche gilt für die Landes-Repräsentantenhäuser der meisten US-amerikanischen Bundesstaaten. Für den Fall, dass einzelne Abgeordnete während der Wahlperiode aus der Volksvertretung ausscheiden (etwa durch Tod), haben sich unterschiedliche Regelungen herausgebildet: * In Ländern mit Verhältniswahl Verhältniswahlrecht rückt meist der nächstgereihte Kandidat auf der Parteiliste ins Parlament vor * In Ländern mit Mehrheitswahl Mehrheitswahlrecht werden meist im Wahlkreis des ausgeschiedenen Abgeordneten Nachwahlen veranstaltet, der Sieger dieser Wahlen zieht ins Parlament ein

Europäische Union
Das Europaparlament wird auf fünf Jahre gewählt, während die Amtsperiode des Rat der Europäischen Union Rates der Europäischen Union nur sechs Monate dauert.

Bundesrepublik Deutschland
Im amtlichen Sprachgebrauch ist in Deutschland im Sommer 1920 der Begriff "Legislaturperiode" durch den Terminus "Wahlperiode" abgelöst worden. Eine Wahlperiode dauert in den deutschen Parlamenten in der Regel vier oder fünf Jahre, wenn sie nicht durch vorzeitige Auflösung des Parlaments verkürzt wird.

Bundestag
Für den Deutscher Bundestag Deutschen Bundestag bestimmen Art. 39 Abs. 1 und 2 des Grundgesetz Grundgesetzes (GG): ''„(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.'' ''(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“''

Landtage
In den deutschen Ländern beträgt die Dauer der Wahlperiode der Landesparlamente meistens fünf Jahre. Lediglich in Bremen und Hamburg werden die Landtage bzw. Bürgerschaft (Vertretungsorgan) Bürgerschaften für vier Jahre gewählt. Im Rahmen des angeblichen Problems des Dauerwahlkampfes wird regelmäßig auch die Verlängerung von Wahlperioden und die Gleichtaktung der Wahlperioden aller Bundesländer diskutiert, um den Anteil der Zeitfenster für Sachpolitik an den Wahlperioden zu erhöhen. Zudem würde durch eine Verlängerung der Wahlperiode der Bundeshaushalt entlastet, da es seltener zu Wahlen und damit verbundenen Kosten käme.

Bundesrat
Für den deutschen Bundesrat (Deutschland) Bundesrat gibt es keine Wahlperiode. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen, die sie bestellen und abberufen (Art. 51 Abs. 1 GG).

Übersicht über die Zusammensetzung der Bundesregierungen
# Deutscher Bundestag (1949-1953): Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU-Christlich-Soziale Union in Bayern CSU-Freie Demokratische Partei FDP-Deutsche Partei DP-Regierung # Deutscher Bundestag (1953-1957): CDU/CSU, FDP (bis 1956), DP, Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten GB/BHE (bis 1955), Freie Volkspartei FVP (ab 1956) - Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer # Deutscher Bundestag (1957-1961): CDU/CSU, DP (bis 1960) - Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer # Deutscher Bundestag (1961-1965): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (bis 1963) bzw. Ludwig Erhard # Deutscher Bundestag (1965-1969): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Ludwig Erhard (bis 1966); CDU/CSU/Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD-Regierung unter Kurt Georg Kiesinger # Deutscher Bundestag (1969-1972): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt # Deutscher Bundestag (1972-1976): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt (bis 1974) bzw. Helmut Schmidt # Deutscher Bundestag (1976-1980): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt # Deutscher Bundestag (1980-1983): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (bis 1982) bzw. CDU/CSU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl # Deutscher Bundestag (1983-1987): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl # Deutscher Bundestag (1987-1990): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl # Deutscher Bundestag (1990-1994): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl # Deutscher Bundestag (1994-1998): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl # Deutscher Bundestag (1998-2002): SPD/Bündnis 90/Die Grünen GRÜNE-Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder # Deutscher Bundestag (2002-2005): SPD/GRÜNE-Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder # Deutscher Bundestag: ab 2005: CDU/CSU/SPD-Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel

Österreich
Im amtlichen Sprachgebrauch wird in Österreich der Begriff "Gesetzgebungsperiode" verwendet.

Nationalrat
Für den Nationalrat (Österreich) österreichischen Nationalrat bestimmen Art. 27 Abs. 1 und 2 des Bundesverfassung (Österreich) Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG): ''"(1) Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert vier Jahre, vom Tag seines ersten Zusammentrittes an gerechnet, jedenfalls aber bis zu dem Tag, an dem der neue Nationalrat zusammentritt.'' ''(2) Der neu gewählte Nationalrat ist vom Bundespräsidenten längstens innerhalb dreißig Tagen nach der Wahl einzuberufen. Diese ist von der Bundesregierung so anzuordnen, dass der neu gewählte Nationalrat am Tag nach dem Ablauf des vierten Jahres der Gesetzgebungsperiode zusammentreten kann."'' Für die Zukunft ist geplant, die Gesetzgebungsperiode auf fünf Jahre zu erhöhen, dies soll bereits nach der nächsten planmäßigen Wahl im Jahr 2010 gelten.

Landtage
Die einzelnen Landtag (Österreich) Landtage haben meist eine fünfjährige Wahlperiode. Eine Ausnahme ist Oberösterreich, dessen Landtag nur alle sechs Jahre gewählt wird.

Bundesrat
Für den österreichischen Bundesrat (Österreich) Bundesrat gibt es keine Wahlperiode. Der Bundesrat besteht aus Delegierten der Landtage, die diesen jedoch nicht angehören müssen (Art. 35 Abs. 1 und 2 B-VG).

Schweiz


Nationalrat
Für den Nationalrat (Schweiz) schweizerischen Nationalrat bestimmt Art. 149 Abs. 2 S. 2 der Bundesverfassung (Schweiz) Bundesverfassung (BV): ''"Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt."''

Ständerat
Für den Ständerat gibt es de iure keine Wahlperiode, die Wahl ist den Kantonen überlassen. In den meisten Kantonen findet die Ständeratswahl gemeinsam mit der Nationalratswahl statt.

Kantonsparlamente und Gemeindeparlamente
Die Wahlperioden der Kantonsparlamente und Gemeinderat Gemeinderäte betragen in den meisten Fällen ebenfalls vier Jahre.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland


Unterhaus (House of Commons)
Für das House of Commons bestimmt Art. 7 der Parlamentsakte von 1911 (Parliament Act 1911), dass die maximale Dauer der Wahlperiode fünf Jahre beträgt.

Oberhaus (House of Lords)
Für das House of Lords gibt es keine Wahlperiode. Das Oberhaus besteht aus Mitgliedern, die ihr Mandat teils kraft Erbfolge, teils kraft Ernennung erlangt haben.

Italien


Abgeordnetenkammer (Càmera dei Deputati)
Die Abgeordnetenkammer wird für fünf Jahre gewählt (Art. 60 S. 1 der Verfassung der Italienischen Republik).

Senat der Republik (Senato della Repùbblica)
Der Senat der Republik wird für fünf Jahre gewählt (Art. 60 S. 1 der Verfassung der Italienischen Republik).

Spanien


Abgeordnetenkongress (Congreso de los Diputados)
Der Abgeordnetenkongress wird für vier Jahre gewählt (Art. 68 Abs. 4 S. 1 der Verfassung des Königreiches Spanien Spanischen Verfassung (Constitución Española - CE).

Senat (Senado)
Der Senat wird für vier Jahre gewählt (Art. 69 Abs. 6 S. 1 CE).

Vereinigte Staaten von Amerika
In den Vereinigten Staaten von Amerika beginnt die Wahlperiode des Repräsentantenhaus Repräsentantenhauses des Kongress (Vereinigte Staaten) Kongresses am 3. Januar eines jeden ungeraden Jahres. Das feste Datum rührt daher, dass die Wahl des Repräsentantenhauses gesetzlich immer an dem Dienstag eines jeden geraden Jahres stattfindet, der sich zwischen dem 2. und dem 8. November befindet. Außerdem ist eine vorzeitige Auflösung des Kongresses gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten US-amerikanischen Bundesverfassung nicht möglich. Die Wahlperiode des Repräsentantenhauses dauert genau zwei Jahre bis zum ersten Tag der nächsten Wahlperiode.

Siehe auch
* Legislative * Wahl (Wahlgang) Wahlen Kategorie:Legislative fr:Législature

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