W i l l k o m m e n   b e i   [ www.mauspfeil.com ]
 
 







          

 

Wörterbuch der Bedeutung
<<Zurück
Bitte wählen Sie einen Buchstaben:
A, Ä | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O, Ö | P | Q | R | S | T | U, Ü | V | W | X | Y | Z | 0-9

Suchen:

(Groß-/Kleinschreibung wird nicht unterschieden)

Shopping-Bestseller-Suche:   
 Klicken Sie hier, um zur Shopping-Mall zu gelangen

Google


Landesrundfunkanstalt

*** Shopping-Tipp: Landesrundfunkanstalt

Bild:Karte der regionalen Rundfunkanstalten der ARD.svg thumb|ARD-Sender '''Landesrundfunkanstalten''' sind Rundfunkgesellschaften. Zu Ihnen gehören in Deutschland alle Sendeanstalten des Öffentliches Recht öffentlichen Rechts, die für ein oder für mehrere Bundesland Bundesländer Hörfunk oder Fernsehen Fernsehprogramme veranstalten. Derzeit sind es neun Mitglieder der ARD: Bayerischer Rundfunk BR, Hessischer Rundfunk hr, Mitteldeutscher Rundfunk MDR, Norddeutscher Rundfunk NDR, Radio Bremen RB, Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB, Saarländischer Rundfunk SR, Südwestrundfunk SWR, Westdeutscher Rundfunk WDR. Von den Landesrundfunkanstalten sind diejenigen öffentlich-rechtlicher Rundfunk öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften zu unterscheiden, die für das ganze Bundesgebiet Programme veranstalten. So gibt es das ZDF, die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle für den Auslandsrundfunk und Deutschlandradio als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Übersicht der Anstalten
{{Landesrundfunkanstalten}} Unterschieden werden Mehr-Länder-Anstalten wie der Norddeutscher Rundfunk Norddeutsche Rundfunk (NDR) (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und Anstalten, die nur ein Bundesland versorgen wie der Bayerischer Rundfunk Bayerische Rundfunk (BR). Mehr-Länder-Anstalten veranstalten zur Versorgung der einzelnen Länder jedoch eigene Programme (z. B. ''SWR Rheinland-Pfalz'') und errichten Landesfunkhäuser (z. B. Landesfunkhaus Hannover des NDR) zur Berichterstattung aus den entsprechenden Landeshauptstädten, die nicht Sitz der Anstalt sind, und zur Produktion eigener Programme für die entsprechenden Bundesländer. Zur Ausstrahlung des zu dieser Zeit sehr aufwändigen Fernsehprogramms schlossen sich die Anstalten zur ARD Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) zusammen. Innerhalb der ARD ist genau aufgeteilt, welche Rundfunkanstalt wie zu den gemeinsamen Programmen beiträgt (vgl. z. B. die Produktion der Reihe ''Tatort (Fernsehreihe) Tatort'' durch verschiedene Anstalten). Festgelegt ist eine Quote, mit der jede Anstalt entsprechend Finanzkraft und Kapazität zum Unterhaltungs- und Informationsprogramm beiträgt. Auch die Auslandskorrespondenten sind einzelnen Anstalten zugeordnet.

Geschichte und Entwicklung
Bild:LRA-Entwicklung.png thumb|220px|Entwicklung der Durchschnittsgößen und Anzahl der LRA Die Einteilung der Sendegebiete entstand zunächst gemäß den Wünschen der Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg. In Westdeutschland entstanden zunächst nur sechs Rundfunkanstalten: Die Briten bevorzugten eine Anstalt für den gesamten von ihnen verwalteten Raum und errichteten den Nordwestdeutscher Rundfunk Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR). Ebenso die Franzosen, wodurch in der französischen Besatzungszone der Südwestfunk (SWF) entstand. Die Amerikaner dagegen bevorzugten eine eher kleinräumliche Einteilung gemäß der neu geschaffenen Länder, worauf Bayerischer Rundfunk (BR), Süddeutscher Rundfunk (SDR), Hessischer Rundfunk (HR) und Radio Bremen (RB) entstanden. Als Reaktion auf den Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953 wurde im Jahr 1954 der Sender Freies Berlin Sender Freies Berlin (SFB) als eigene Rundfunkanstalt gegründet wodurch das Land Berlin aus dem Sendegebiet des NWDR ausschied. 1955 wurde die Aufteilung des restlichen NWDR in den Norddeutscher Rundfunk Norddeutschen Rundfunk (NDR) und den Westdeutscher Rundfunk Westdeutschen Rundfunk (WDR) zum 1. Januar 1956 beschlossen. Als letzte Anstalt in Westdeutschland wurde nach dem Beitritt des Saarlandes 1957 der Saarländischer Rundfunk Saarländische Rundfunk (SR) aus einer GmbH in eine öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalt gewandelt. In Ostdeutschland entstand in der DDR der Deutscher Fernsehfunk Deutsche Fernsehfunk (DFF), der nach der Wende den Betrieb zum 31. Dezember 1991 einstellte. Statt dessen wurden 1991 zwei neue Sendeanstalten gegründet: die Mehr-Länder-Anstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; sowie der Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB). Mecklenburg-Vorpommern trat dem NDR bei; der SFB sendete fortan für ganz Berlin. Seitdem veränderte sich die Öffentlich-rechtlicher Rundfunk öffentlich-rechtliche Rundfunklandschaft durch Fusionen: 1998 gingen SWF und SDR im neuen Sender Südwestrundfunk (SWR) auf; SFB und ORB fusionierten 2003 zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Analog zu Diskussionen über eine Neugliederung des Bundesgebiets gibt es auch immer wieder Stimmen zu weiteren Fusionen, speziell für den Saarländischen Rundfunk, für den eine Fusion mit dem Südwestrundfunk angedacht wird, und für den nordwestdeutschen Raum, in dem Radio Bremen bereits teilweise sowohl mit dem Norddeutschen Rundfunk als auch mit dem Westdeutschen Rundfunk kooperiert. Möglich wäre hier eine Fusion von Radio Bremen und dem Norddeutschen Rundfunk oder ein Ausscheiden Niedersachsens aus dem Norddeutschen Rundfunk zugunsten eines gemeinsamen Rundfunks mit Bremen, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung des Westdeutschen Rundfunks. {{Navigationsleiste ÖRR-D}} Kategorie:Rundfunkgesellschaft

*** Shopping-Tipp: Landesrundfunkanstalt




[Der Artikel zu Landesrundfunkanstalt stammt aus dem Nachschlagewerk Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Dort findet sich neben einer Übersicht der Autoren die Möglichkeit, den Original-Text des Artikels Landesrundfunkanstalt zu editieren.
Die Texte von Wikipedia und dieser Seite stehen unter der GNU Free Documentation License.]

<<Zurück | Zur Startseite | Impressum | Zum Beginn dieser Seite