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Landeshauptmann

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Der '''Landeshauptmann''' oder die '''Landeshauptfrau''' (Plural: ''Landeshauptleute'') ist in Österreich und Südtirol der Vorsitzende der Landesregierung.

Ursprünge
In der Frühneuzeit frühen Neuzeit war der Landeshauptmann ein Vertreter des Kaisers oder eines Fürst Landesfürsten. Die Befugnisse der Landeshauptleute wiesen von Land zu Land gewisse Unterschiede auf. Im Allgemeinen waren sie mit Aufgaben in der Finanzverwaltung befasst. Deshalb waren sie nicht nur dem Landesherren, sondern auch den Landständen gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Später wurden neben den Landeshauptleuten Statthalter oder Gouverneure als rein kaiserliche Beamte berufen. Das Amt der Landeshauptmannschaft gab es nicht nur in den österreichischen Alpenländern, sondern zum Beispiel auch in Böhmen und Mähren, in Schlesien, in der Grafschaft Glatz und in der Oberlausitz Ober- und Niederlausitz. In Preußen war der Landeshauptmann (oder Landesdirektor) der höchste Beamte eines Provinzialverbandes als einem höheren Kommunalverband, der dem staatlichen Oberpräsident Oberpräsidenten der jeweiligen Provinz unterstand. In Österreich gibt es den Begriff Landeshauptmann in seiner heutigen Bedeutung erst seit der Gründung der Geschichte Österreichs Ersten Republik 1918. Die österreichische Bundesverfassung (Österreich) Bundesverfassung räumt dem Landeshauptmann eine besondere Stellung ein. Demnach ist er der wichtigste Vertreter des Staates (auch des Bundesebene (Österreich) Bundes) auf Landesebene.

Österreich
Der Landeshauptmann wird vom Landtag (Österreich) Landtag gewählt und vom Bundespräsident (Österreich) Bundespräsidenten angelobt. In seiner Eigenschaft als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung ist er der Bundesregierung (Österreich) Bundesregierung verantwortlich. In der Ausübung der mittelbaren Bundesverwaltung wird er in der Regel aber durch das mit dem jeweiligen Ressort betraute Mitglied der Landesregierung (Landesrat) vertreten. In Wien ist der Bürgermeister gleichzeitig Landeshauptmann. Zu den Aufgaben des Landeshauptmannes gehören: * Vertretung des Bundesland (Österreich) Landes nach außen, gegenüber der Bundesregierung, gegenüber den anderen Ländern und gegenüber Privaten * Vorsitz der Landesregierung, Einberufung und Leitung der Sitzungen der Landesregierung * Angelobung der Mitglieder der Landesregierung (Landesräte) * Kundmachung der Gesetzesbeschlüsse im Landesgesetzblatt * Ausübung der Bundesverwaltung auf Landesebene als gegenüber dem jeweiligen Bundesminister weisungsgebundenes Organ (mittelbare Bundesverwaltung), dazu gehören u. a. Gewerberecht Gewerbe-, Wasserrecht Wasser- und Forstrecht. * in Krisenfällen Koordinator sämtlicher Behörden im Landesgebiet, einschließlich der Sicherheits- und Militärbehörden * Vertretung des Landes in internationalen Belangen (z. B. Ausschuss der Regionen im Rahmen der Europäische Union EU bzw. ARGE Alpen Alpe-Adriatisches Meer Adria) In Österreich nicht gesetzlich verankert, aber Realpolitik realpolitisch einflussreich ist die Landeshauptleutekonferenz, in der der Landeshauptmann sein Bundesland vertritt. Weiters vertritt er in der Integrationskonferenz der Länder gemeinsam mit dem Landtagspräsidenten sein Bundesland. Sein Stellvertreter ist der Landeshauptmannstellvertreter. In Vorarlberg wird dieser als ''Landesstatthalter'' bezeichnet.

-mann oder -frau?
Ob weibliche Landeshauptleute als ''Landeshauptmann'' oder ''Landeshauptfrau'' zu bezeichnen sind, ist immer noch Gegenstand öffentlicher Debatten. Diese Frage stellte sich erstmals mit dem Amtsantritt von Waltraud Klasnic (ÖVP) in der Steiermark am 23. Januar 23. Jänner 1996, die sich als ''Frau Klasnic'' oder ''Frau Landeshauptmann'' ansprechen ließ. Gabi Burgstaller (SPÖ), seit 7. März 2004 Amtsinhaberin in Salzburg (Bundesland) Salzburg, bevorzugt hingegen den Titel ''Landeshauptfrau''. Die österreichische Bundesverfassung (Österreich) Verfassung sieht zu dieser Frage seit 1. Juli 1988 vor, dass Amtsbezeichnungen in geschlechtsspezifischer Form verwendet werden können (Artikel 7 Absatz 3 B-VG). Die Verwendung der Bezeichnung ''Landeshauptfrau'' ist also jedenfalls durch die Verfassung gedeckt. Dieselbe Frage stellt sich beispielsweise auch für die Amtsbezeichnung Bezirkshauptmannschaft Bezirkshauptmann, den militärischen Dienstgrad Hauptmann (Offizier) Hauptmann, den Obmann und den Feuerwehrmann. Entsprechend den österreichischen Gepflogenheiten wird manchmal die Gattin eines männlichen Amtsinhabers mit ''Frau Landeshauptmann'' angeredet. Die umgekehrte Form – ''Herr Landeshauptfrau'' – ist dagegen nicht üblich. Auch die Stellvertreter der Salzburger Landeshauptfrau bevorzugen bislang die Bezeichnung ''Landeshauptmannstellvertreter''.

Siehe auch
* Liste der österreichischen Landeshauptleute

Südtirol
In Südtirol und im Trentino ist der Landeshauptmann Vorsitzender der Landesregierung (Südtirol) Landesregierung. Er vertritt das Land nach außen und nimmt an der Staat-Regionen und Autonomen-Provinzen-Konferenz in Rom teil. Außerdem kann er an den Sitzungen der italienischen Regierung (Ministerrat) teilnehmen, soweit Fragen des Landes Südtirol betroffen sind. Ihm werden zwei Stellvertreter zur Seite gestellt, von denen jeweils einer der Deutsche Sprache deutschen und einer der Italienische Sprache italienischen Sprachgruppe angehören muss. Der Landeshauptmann wird vom Landtag (Südtirol) Landtag gewählt. Die Wahlgesetzgebung fällt in die Zuständigkeit des Landes. Kategorie:Landeshauptmann (Österreich) !Landeshauptmann en:Landeshauptmann fr:Landeshauptmann

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