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Kulturabkommen
*** Shopping-Tipp: Kulturabkommen
Deutschland hat derzeit mit 94 Ländern bilaterale '''Kulturabkommen''' geschlossen. Verantwortlich für den Abschluss eines solchen Abkommens ist das Auswärtiges Amt Auswärtige Amt. Veröffentlicht werden sie im Bundesgesetzblatt II (BGBl.).
Die Ziele eines Kulturabkommens sind:
*Die Wahrung von bildungs- und kulturpolitischen Interessen
*Die Vermittlung eines zeitnahen und realen Bildes der beteiligten Staaten
*Die Vermeidung von Konflikten durch besseres Verstehen
*Innerhalb der EU die bessere europäische Zusammenführung
Das Auswärtige Amt setzt die dabei anfallenden Arbeiten meist nicht selbst um, sondern regelt im Kulturabkommen die Tätigkeiten anderer Behörden, ''Public Private Partnerships'' oder anderer Mittlerorganisationen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Hochschulzusammenarbeit mit der Förderung von Studenten und der Vergabe von Stipendien, Austausch von Wissenschaftlern, Betreuung der Auslandsschulen, Unterhaltung von Bibliotheken und Informationszentren, internationale Symposien und Förderung von Ausstellungen von Künstlern. Die Entsendung von Personengruppen in das jeweilige Partnerland, zum besseren Verständnis der Kultur, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kulturgüterrückführung. Hierunter versteht man Regelung über die Rückgabe der meist im oder kurz nach dem Zweiter Weltkrieg 2. Weltkrieg entwendeten Kunstgegenstände (Beutekunst)
''Siehe auch:'' Liste der Kulturabkommen Deutschlands
Weblinks
Die wichtigsten Mittlerorganisationen in Deutschland:
- Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
- Goethe-Institut
- Deutscher Akademischer Auslandsdienst
- Alexander-von-Humboldt-Stiftung
- Institut für Auslandsbeziehungen
Kategorie:Diplomatie
[Der Artikel zu Kulturabkommen stammt aus dem Nachschlagewerk Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Dort findet sich neben einer Übersicht der Autoren die Möglichkeit, den Original-Text des Artikels Kulturabkommen zu editieren.
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