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Kreisstadt

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Mit '''Kreisstadt''' wird die Stadt bezeichnet, in der der Landkreis seinen Sitz (juristische Person) Sitz hat. Dort befindet sich in der Regel das Landratsamt oder die Kreisverwaltung. Der Verwaltungssitz eines (Land-)Kreises muss nicht notwendigerweise in einer Stadt beheimatet sein. Ein (Land-)Kreis kann auch in einer Gemeinde ohne Stadtrechte seinen Sitz haben. In diesem Fall lautet die Bezeichnung nicht Kreisstadt, sondern Kreishauptort. Vor etlichen Jahren gab es vor allem in Bayern und Niedersachsen Kreisverwaltungen in Kreishauptorten, zum Beispiel Wegscheid und Mallersdorf-Pfaffenberg Mallersdorf in Bayern oder Westerstede und Bad Essen Wittlage in Niedersachsen. Mit der Auflösung von Kreisen im Rahmen von Kreisgebietsreformen (z. B. Auflösung des Kreises Bad Essen Wittlage im Jahr 1972) sowie der Verleihung von Stadtrechten, z. B. an Westerstede am 28. Mai 1977, sind diese Sonderfälle zum Großteil entfallen. Einzige Ausnahme in Deutschland bleibt der Marktrecht Markt Garmisch-Partenkirchen. Bei einigen deutschen Landkreisen ist der Sitz der Kreisverwaltung außerhalb des Landkreises. Dies betrifft zum Beispiel den Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg, den Kreis Aachen in Aachen, den Landkreis Karlsruhe in Karlsruhe oder den Landkreis Augsburg in Augsburg. Vom Begriff Kreisstadt zu unterscheiden ist der besondere Rechtsbegriff ''Große Kreisstadt''. Eine Große Kreisstadt muss nicht unbedingt Kreisstadt sein. Beispiel: die Große Kreisstadt Backnang im Rems-Murr-Kreis, dessen Sitz jedoch Waiblingen ist. Die kleinste Kreisstadt ist Cochem.

Siehe auch
*Gemeindearten *Liste der Landkreise in Deutschland *Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland (z.B. Große Kreisstädte) *County Seat Kategorie:Politische Geographie




[Der Artikel zu Kreisstadt stammt aus dem Nachschlagewerk Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Dort findet sich neben einer Übersicht der Autoren die Möglichkeit, den Original-Text des Artikels Kreisstadt zu editieren.
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