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Fraktion

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Der Begriff '''Fraktion''' (v. lat.: ''fractio'' = Bruch oder Bruchteil) bezeichnet: * einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament: siehe Fraktion (Politik), Fraktion (Bundestag); * allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft (z. B. eines Vereines), die eigenständige Interessen verfolgt: siehe Interessengruppe; * in der Chemie eine Untergruppe von Substanzen in einem Stoff (z. B. die Eiweiß-Fraktion der Milch): siehe Fraktion (Chemie); * speziell in der Petrochemie Destillationsprodukte, die innerhalb bestimmter Temperaturbereiche gewonnen werden (Fraktionierung); * in einigen Gebieten der Schweiz (z. B. Graubünden, Tessin), Österreichs (Tirol) und in Italien die einer Gemeinde untergeordneten Ortschaft Orte oder Ortsteile; * denjenigen Teil der Abendmahl Abendmahlsliturgie, in dem der Priester das Brotbrechen Brot bricht. Nicht zu verwechseln ist die Faktion als kämpferischer Untergruppe einer Partei. {{Wiktionary|Fraktion}} {{Begriffsklärung}}




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