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Fraktion
*** Shopping-Tipp: Fraktion
Der Begriff '''Fraktion''' (v. lat.: ''fractio'' = Bruch oder Bruchteil) bezeichnet:
* einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament: siehe Fraktion (Politik), Fraktion (Bundestag);
* allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft (z. B. eines Vereines), die eigenständige Interessen verfolgt: siehe Interessengruppe;
* in der Chemie eine Untergruppe von Substanzen in einem Stoff (z. B. die Eiweiß-Fraktion der Milch): siehe Fraktion (Chemie);
* speziell in der Petrochemie Destillationsprodukte, die innerhalb bestimmter Temperaturbereiche gewonnen werden (Fraktionierung);
* in einigen Gebieten der Schweiz (z. B. Graubünden, Tessin), Österreichs (Tirol) und in Italien die einer Gemeinde untergeordneten Ortschaft Orte oder Ortsteile;
* denjenigen Teil der Abendmahl Abendmahlsliturgie, in dem der Priester das Brotbrechen Brot bricht.
Nicht zu verwechseln ist die Faktion als kämpferischer Untergruppe einer Partei.
{{Wiktionary|Fraktion}}
{{Begriffsklärung}}
[Der Artikel zu Fraktion stammt aus dem Nachschlagewerk Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Dort findet sich neben einer Übersicht der Autoren die Möglichkeit, den Original-Text des Artikels Fraktion zu editieren.
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