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Amt

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Das Wort '''Amt''' (von althochdt.: ''ambath'', wortverwandt mit germ. ''ombud'') bezeichnet *Amt (Beamtenrecht), von einem Amtsträger bekleidetes Amt im statusrechtlichen Sinn *Öffentliches Amt, das Amt eines Politikers oder eine andere öffentliche Funktion *Kirchenamt, in der Kirche das geistliche Amt der Kleriker *Ehrenamt, freiwillig und ohne Bezahlung erfolgte Tätigkeit *Amt (Behörde), eine Behörde oder Dienststelle, bzw. deren Raum *Auswärtiges Amt, das Außenministerium von Deutschland *Amt (Kommunalrecht), eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts *Bezirksamt und Oberamt (Württemberg), eine frühere staatliche Verwaltungsstelle in einigen Ländern *Amtsbezirk oder Amtei, ehemals in der Schweiz *Amt (Liturgie), in der römisch-katholischen Kirche eine Bezeichnung der Heiligen Messe *Amtshauptmann, regionale Institution der landesherrlichen Verwaltung *Amtsleitung, in der Telefonie die Verbindung zum öffentlichen Telefonnetz *Das Amt, eine deutsche Comedy-Serie bei RTL, über ein Bauamt * Amt war der in Norddeutschland gebräuchliche Begriff für Zunft, siehe z.B. Knochenhaueramtshaus Bedeutung als Abkürzung: *Air Motion Transformer, ein Lautsprecher nach dem AMT-Prinzip *Allmystery Allmystery Telnet *Agence métropolitaine de transport, Vorortzüge in Montréal *Alpha-Methyltryptamin, eine lang wirkende, synthetische halluzinogene Droge *Intel® Active Management Technology {{Wiktionary|Amt}} {{Begriffsklärung}} Kategorie:Abkürzung AMT en:AMT fi:AMT it:AMT ja:AMT pl:Amt Ein Amt (Kommunalrecht) Amt war in vielen deutschen Ländern eine kleinräumige staatliche Verwaltungseinheit oberhalb der Gemeindeebene, der Vorläufer der heutigen Landkreise. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg existieren auch heute noch "Ämter", diese sind jedoch keine staatlichen Behörden, sondern Verwaltungsgemeinschaften, also der Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zum Zwecke der gemeinsamen Erledigung kommunaler Aufgaben. Solche "Ämter" stehen deshalb nicht hier, sondern in der :Kategorie:Verwaltungsgemeinschaft. Dänemark war von 1661 bis 2006 in „Ämter“ gegliedert, die jedoch eher den Provinzen anderer Länder entsprechen, siehe Verwaltungsgliederung Dänemarks. Kategorie:Subnationale Entität Deutschland4 Kategorie:Geographie (Deutschland) Landkreis Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts Kategorie:Historisches Territorium (Deutschland)

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